Über Probleme mit Eingliederungsvereinbarungen, die in der Hartz IV-Beratung aufgetreten sind, hatte das Erlanger Sozialforum die Mitglieder des Stadtrats in einem offenen Brief informiert. Inzwischen ist das Thema im Sozialausschuss gelandet.
Vermittlungshemmnis Arbeitslosigkeit“: Für den gesunden Menschenverstand ist es eine Köpenickiade, wenn einem Arbeitssuchenden dies von einem Jobcenter attestiert wird.
Doch genau mit diesem und weiteren, allerdings schwerwiegenderen Kritikpunkten am mit der Stadt kooperierenden Jobcenter GGFA ist das Erlanger Sozialforum kürzlich an die Stadträte herangetreten.
Nach einem Fraktionsantrag der Linken wurde die GGFA beauftragt, Stellung zu nehmen. Das hat sie nun getan und ihre Ausführungen den Stadträten im Sozialausschuss vorgelegt.
Damit ist das Thema jedoch nicht vom Tisch. Es wurde vereinbart, dass es zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf die Tagesordnung kommt — dann nämlich, wenn die Betroffenen selbst zu Wort gekommen sind:
Das Amt für Statistik soll jetzt eine Umfrage unter Hartz IV-Empfängern durchführen.
Doch worum geht es nun genau? Sogenannte Eingliederungsvereinbarungen, kurz EGV, sollen laut Gesetz zur Eingliederung von Hartz IV-Empfängern in den Arbeitsmarkt beitragen.
Wer sie unterschreibt, erklärt sich damit einverstanden, zum Beispiel an Bildungsmaßnahmen oder Förderhilfen teilzunehmen. Direkt kann man nicht zur Unterschrift gezwungen werden — indirekt zur Teilnahme aber dann doch:
Jobcenter dürfen den Inhalt einer verweigerten Vereinbarung dem Hartz IV-Empfänger per Bescheid auferlegen.
Der kann sich wehren und beim Jobcenter Widerspruch einlegen. Falls das Jobcenter den Widerspruch ablehnt, kann der Kunde beim Sozialgericht Klage einlegen. Eine kurzfristige Bildungsmaßnahme kann dann, bei Verfahrenszeiten von etwa einem Jahr, zu einer Art Marathon ausarten.
Sozialforum will Rücktrittsrecht
In dieser Regelung ist reichlich Konfliktstoff enthalten — und zwar auch schon gleich zu Anfang, wenn Arbeitssuchende erstmals Eingliederungsvereinbarungen vorgelegt bekommen.
„Wir wollen sicher sein, dass Leute nicht unter Druck gesetzt werden, etwas zu unterschreiben, was sie eigentlich gar nicht wollen“, sagt Florian Pöhlmann vom Sozialforum. Doch viele Leute, die die Hartz IV-Beratung des Sozialforums aufsuchen, würden darüber klagen, dass genau dies bei der GGFA gemacht werde.
Deshalb, so Pöhlmann, wolle das Sozialforum, dass ein 14-tägiges Rücktrittsrecht eingeführt werde.
Denn dann hätten GGFA-Mitarbeiter nichts davon, wenn sie Druck ausübten. Kritik kommt vom Sozialforum auch zu einer Reihe von anderen Punkten — und mündet in dem Vorwurf, dass bei der GGFA nicht auf die Leute eingegangen und teilweise auch schlampig gearbeitet werde.
So hart wollte es Bernd Schnackig vom Sozialbeirat im Ausschuss nicht ausdrücken. Doch zufrieden war auch er nicht, nachdem GGFA-Vorstand Axel Lindner zu verschiedenen Vorwürfen Stellung genommen hatte. „Ich sehe das Bemühen der GGFA und ihrer Mitarbeiter“, sagte er.
Quelle
Anmerkung: Die KEAs e. V. – Kölner Erwerbslose in Aktion - Bundessozialgericht korrigiert sich - Eingliederungsvereinbarungen sollen vereinbart werden
Der Betroffene aus Sigmaringen wollte die Vorschläge des Jobcenters so nicht hinnehmen und klagte – mit Erfolg – immerhin bis zum Bundessozialgericht.
Der ersatzweise Verwaltungsakt anstelle einer EGV bleibt weiterhin als Möglichkeit zulässig, aber erst nachdem der Betroffene eine EGV "grundlos" ablehnte.
Solange er alternative inhaltliche Vorschläge in die Verhandlung um eine EGV einbringen kann und diese im Kontext seiner beruflichen Situation plausibel erscheinen oder er Maßnahmen verweigert, die für ihn ganz offenbar untauglich erscheinen, ist ein Verwaltungsakt nicht gerechtfertigt.
Urteil Az.: B 14 AS 195/11 R vom 14. Februar 2013, BSG Kassel
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
Vermittlungshemmnis Arbeitslosigkeit“: Für den gesunden Menschenverstand ist es eine Köpenickiade, wenn einem Arbeitssuchenden dies von einem Jobcenter attestiert wird.
Doch genau mit diesem und weiteren, allerdings schwerwiegenderen Kritikpunkten am mit der Stadt kooperierenden Jobcenter GGFA ist das Erlanger Sozialforum kürzlich an die Stadträte herangetreten.
Nach einem Fraktionsantrag der Linken wurde die GGFA beauftragt, Stellung zu nehmen. Das hat sie nun getan und ihre Ausführungen den Stadträten im Sozialausschuss vorgelegt.
Damit ist das Thema jedoch nicht vom Tisch. Es wurde vereinbart, dass es zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf die Tagesordnung kommt — dann nämlich, wenn die Betroffenen selbst zu Wort gekommen sind:
Das Amt für Statistik soll jetzt eine Umfrage unter Hartz IV-Empfängern durchführen.
Doch worum geht es nun genau? Sogenannte Eingliederungsvereinbarungen, kurz EGV, sollen laut Gesetz zur Eingliederung von Hartz IV-Empfängern in den Arbeitsmarkt beitragen.
Wer sie unterschreibt, erklärt sich damit einverstanden, zum Beispiel an Bildungsmaßnahmen oder Förderhilfen teilzunehmen. Direkt kann man nicht zur Unterschrift gezwungen werden — indirekt zur Teilnahme aber dann doch:
Jobcenter dürfen den Inhalt einer verweigerten Vereinbarung dem Hartz IV-Empfänger per Bescheid auferlegen.
Der kann sich wehren und beim Jobcenter Widerspruch einlegen. Falls das Jobcenter den Widerspruch ablehnt, kann der Kunde beim Sozialgericht Klage einlegen. Eine kurzfristige Bildungsmaßnahme kann dann, bei Verfahrenszeiten von etwa einem Jahr, zu einer Art Marathon ausarten.
Sozialforum will Rücktrittsrecht
In dieser Regelung ist reichlich Konfliktstoff enthalten — und zwar auch schon gleich zu Anfang, wenn Arbeitssuchende erstmals Eingliederungsvereinbarungen vorgelegt bekommen.
„Wir wollen sicher sein, dass Leute nicht unter Druck gesetzt werden, etwas zu unterschreiben, was sie eigentlich gar nicht wollen“, sagt Florian Pöhlmann vom Sozialforum. Doch viele Leute, die die Hartz IV-Beratung des Sozialforums aufsuchen, würden darüber klagen, dass genau dies bei der GGFA gemacht werde.
Deshalb, so Pöhlmann, wolle das Sozialforum, dass ein 14-tägiges Rücktrittsrecht eingeführt werde.
Denn dann hätten GGFA-Mitarbeiter nichts davon, wenn sie Druck ausübten. Kritik kommt vom Sozialforum auch zu einer Reihe von anderen Punkten — und mündet in dem Vorwurf, dass bei der GGFA nicht auf die Leute eingegangen und teilweise auch schlampig gearbeitet werde.
So hart wollte es Bernd Schnackig vom Sozialbeirat im Ausschuss nicht ausdrücken. Doch zufrieden war auch er nicht, nachdem GGFA-Vorstand Axel Lindner zu verschiedenen Vorwürfen Stellung genommen hatte. „Ich sehe das Bemühen der GGFA und ihrer Mitarbeiter“, sagte er.
Quelle
Anmerkung: Die KEAs e. V. – Kölner Erwerbslose in Aktion - Bundessozialgericht korrigiert sich - Eingliederungsvereinbarungen sollen vereinbart werden
Der Betroffene aus Sigmaringen wollte die Vorschläge des Jobcenters so nicht hinnehmen und klagte – mit Erfolg – immerhin bis zum Bundessozialgericht.
Der ersatzweise Verwaltungsakt anstelle einer EGV bleibt weiterhin als Möglichkeit zulässig, aber erst nachdem der Betroffene eine EGV "grundlos" ablehnte.
Solange er alternative inhaltliche Vorschläge in die Verhandlung um eine EGV einbringen kann und diese im Kontext seiner beruflichen Situation plausibel erscheinen oder er Maßnahmen verweigert, die für ihn ganz offenbar untauglich erscheinen, ist ein Verwaltungsakt nicht gerechtfertigt.
Urteil Az.: B 14 AS 195/11 R vom 14. Februar 2013, BSG Kassel
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
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