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Im Bundestag notiert: Hartz-IV-Sanktionen

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage - 06.03.2013

Berlin: (hib/JBB) Nach der Vereinbarkeit von Hartz-IV-Sanktionen mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimums erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (17/11966) die Fraktion Die Linke.
 
Das Bundesverfassungsgericht habe Leistungen, die „erheblich unter dem Hartz-IV-Niveau liegen“, als verfassungswidrig erklärt. Jedoch würden Betroffene von Hartz-IV-Sanktionen unter dieses Niveau fallen, schreibt die Fraktion.
 
Weiterhin fragt die Fraktion die Bundesregierung, ob die Bundesagentur für Arbeit den Jobcentern Vorgaben zur Sanktionsquote macht, beispielsweise in Form von Sanktionsprozentzahlen.
 

Kommentare

  1. passend auch dazu folgende zwei Artikel !!!

    --

    Agentur für Arbeit reagiert auf Presseanfrage von Wake News Radio wegen unmenschlicher Sanktionspraktiken !!!

    Ich beziehe mich auf die Antwort der Presseanfrage von Wake News Radio an die Agentur für Arbeit wegen der unmenschlichen Sanktionspraktiken gegen Hartz-IV Leistungsbezieher

    Eine super Arbeit, die Du da machst Detlev! Hätte ich nicht erwartet, daß die Agentur für Arbeit überhaupt reagiert. Glückwunsch!

    4% sollen also sanktioniert sein. Das ist wieder nur die halbe Wahrheit. 2011 hatte die Agentur für Arbeit 700.000 Sperrzeiten verhängt. Bei rund 10 Millionen Leistungsberechtigten sind das 7% und nicht 4%.

    Die Leistung eines Fallmanagers wird anhand seiner Sanktionsquote festgestellt. Ein durchschnittlicher Fallmanager kommt auf rund 7% (also Bundesdurchschnitt).

    Wenn das wahr ist, was ich von einem Whistleblower der Agentur für Arbeit Unna gehört habe, wird im hauseigenen Intranet des Computerverbundsystems der ARGEN/Jobcenter über die Sanktionsquote der Fallmanager eine Top40 bzw. Flop40 geführt, welche der Mitarbeiter-Motivation dienen soll. Welcher Mitarbeiter will schon das Schlußlicht sein?

    Also auch Konkurrenzkampf unter den Mitarbeitern. Mobbing unter den Mitarbeitern und Mobbing von oben genannt Bossing, wenn es mit der Sanktionsquote nicht so hinhaut.

    Sehr gute bis gute Fallmanager mit hohen Sanktionsquoten werden dann auch mal wo anders gerne eingsetzt, um besonders hartneckige “Kunden” über Sanktionen zu “disziplinieren”.

    Außerdem verfügen die Widerspruchsstellen der Jobcenter über ausgezeichnete Juristen, welche das SGB-II ähnlich frei interpretieren, wie schon die Interne Arbeitshilfe für die Mitarbeiter der Jobcenter gezeigt hat.

    Das viele Paragraphen des SGB-II nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen sind, besonders die Eingliederungsvereinbarungen ersatzweise als Verwaltungsakt interessiert weder die Juristen der Jobcenter noch deren Mitarbeiter und auch nicht die meisten Sozialgerichte.

    Quelle : http://aufgewachter.wordpress.com/2012/05/20/agentur-fur-arbeit-reagiert-auf-presseanfrage-von-wake-news-radio-wegen-unmenschlicher-sanktionspraktiken/

    ---

    BRD 21,2 Millionen Menschen ohne Arbeit ? Sanktionsquote 3,2% mit über 1,017 Million Sanktionen pro Jahr

    Von August 2011 bis Juli 2012 = rund 1,017 Millionen Sanktionen pro Jahr

    Sanktionsquote = ca. 3,2%

    Ein Leistungsbezieher von Hartz-IV kann in einem Quartal nur einmal sanktioniert werden. Pro Jahr wären das theoretisch vier Sanktionen je Leistungsbezieher. Nach drei aufeinander folgenden Sanktionen fällt jedoch der Anspruch auf Leistungen komplett weg. Daher kann theoretisch ein Bezieher von Hartz-IV pro Jahr nicht mehr als drei mal sanktioniert werden.

    Wieviel Sanktionen bekommt denn nun ein Bezieher von Leistungen nach Hartz-IV im Jahr durchschnittlich?

    Denn anhand dieser Zahl läßt sich nämlich ausrechnen, wieviel Leistungsbezieher von Hartz-IV es insgesamt geben müßte



    15,9 Millionen Arbeitslose = bei 2 Sanktionen/(Leistungsbezieher & Jahr)

    21,2 Millionen Arbeitslose = bei 1,5 Sanktionen/(Leistungsbezieher & Jahr)

    31,8 Millionen Arbeitslose = bei 1 Sanktion/(Leistungsbezieher & Jahr)



    Mein Kommentar : In der BRD soll es vor langer Zeit mal über 35 Millionen Erwerbstätige gegeben haben. Wenn davon jetzt 31.8 Millionen Menschen arbeitslos sind verbleiben 3,2 Millionen arbeitende Menschen. Das deckt sich auch in etwa mit der Zahl, welche die Agentur für Arbeit angibt. Es heißt doch auch Agentur für Arbeit oder?

    Die Anzahl der Bezieher von Leistungen nach Hartz-IV, welche ihren Anspruch komplett verloren haben soll bei ca. 10.400 Fällen gelegen haben (in der Regel nach 3 Sanktionen). Die Realität dürfte wohl irgendwo in er Mitte zu finden sein.

    Quelle : http://aufgewachter.wordpress.com/2012/12/09/brd-21-millionen-menschen-ohne-arbeit-sanktionsquote-3-mit-uber-1-million-sanktionen-pro-jahr/

    -Aufgewachter-

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  2. Maulkorb für eine Jobcenter Mitarbeiterin aus Hamburg

    Whistleblowerin und Jobcenter Mitarbeiterin Inge H. aus Hamburg hat jetzt eine Vorladung für Freitag den 08. März 2013 zu einer Anhörung bei ihrem Arbeitgeber erhalten.

    Sie hatte ein Blog zum Thema Hartz-IV auf die Beine gestellt und zum menschenwürdigen Umgang miteiander aufgerufen.

    Zusätzlich in ihrem Büro die dafür ganz wesentlichen Artikel aus unserem Grundgesetz an der Wand aufgehangen, welche immer während ihrer Abwesenheit vom Arbeitgeber entfernt wurden, so daß sie sie erneut wieder hinhängen mußte.

    Wieso wird eine solche beispielhafte Fallmanagerin vorgeladen? Es müßte doch genau anders herum sein. Der Arbeitgeber muß vorgeladen und gefragt werden, was er sich dabei gedacht hat die Artikel des Grundgesetzes von der Wand zu entfernen.

    Schmeißen die sprichwörtlich einfach das Grundgesetz in die Tonne.

    Quelle : http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/BUKA-berichte-ereignisse.htm

    P.S.: Bevor wir Lobby Arbeit für uns machen, müssen wir wohl erstmal Lobby Arbeit für das Grundgesetz machen

    ---

    Passend zum Thema : Folgender Tageswitz

    Der GEZ-Beauftragte ist gerade wieder weg, da steht schon der Grundgesetz-Beauftragte von der Grundgesetz-Gebühren-Einzugszentrale (GG-GEZ) vor der Tür und fragt : "Habt Ihr ein Grundgesetz?" Hausbewohner : "Müssen wir jetzt dafür zahlen?" Grundgesetz-Beauftragter : "Nein, nicht, wenn Ihr das Grundgesetz aus dem Fenster schmeißt ..."

    -Aufgewachter-
    http://aufgewachter.wordpress.com/

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  3. Anhörung der Whistleblower-Fallmanagerin bei ihrem Arbeitgeber abgesagt / Inge hält nun Video-Vortrag aus dem Alltagsleben einer Fallmanagerin.

    Inge im Bild ab einer Laufzeit von 10 Minuten 40 Sekunden.
    http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=utfDH2czup0#!

    Wäre der Videobeitrag mit Inge im Fernsehen gelaufen, dann hätte es einen Aufstand noch vor morgen früh gegeben !

    -Aufgewachter-

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  4. Anhörung der Whistleblower-Fallmanagerin bei ihrem Arbeitgeber abgesagt / Inge hält nun Video-Vortrag aus dem Alltagsleben einer Fallmanagerin.

    Inge im Bild ab einer Laufzeit von 10 Minuten 40 Sekunden.
    http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=utfDH2czup0#!

    Wäre der Videobeitrag mit Inge im Fernsehen gelaufen, dann hätte es einen Aufstand noch vor morgen früh gegeben !

    -Aufgewachter-

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  5. Wie kann es eigentlich sein, dass ein kleiner Jobcenter-Sachbearbeiter die Befugnis hat, Menschen das Existenzminimum zu 100% wegzukürzen? Das darf nicht mal ein Richter, Staatsanwalt oder Gerichtsvollzieher. Ein Jobcenter-Mitarbeiter jedoch darf zu 100% sanktionieren. Wozu gibt’s eigentlich Armutsgrenzen, Pfändungsgrenzen, Existenzminimum usw. wenn Sachbearbeiter den Einkommenssaft auf Null drehen dürfen? Die Ärmsten auf existenziellem Niveau als Bittsteller behandeln, dann mit 1-Euro Jobs demütigen und bei “Aufmucken” gibt’s die neun-schwänzige Sanktionierungspeitsche.

    Meines Erachtens absolut grundgesetzwidrig. Können sie das als Jurist nachvollziehen/bestätigen?

    Im Artikel 12 GG Abs. 3 steht “Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.” Die Jobcenter können Sanktionen erteilen (bis zu 100% Einkommenskürzung), falls Arbeitsangebote abgelehnt werden. Man kann hier also von Zwangsarbeit sprechen. Wie passt das zusammen? Wäre es nicht besser wenn sich die Jobcenter an das Grundgesetz halten? Und dann nennt das Jobcenter diese Menschen auch noch “Kunden”. Sehr zynisch.

    Falls jemand denkt “Das stimmt bestimmt nicht, ist nur wieder so ein blöder Internet-Troll der sich Quark ausdenkt” schaue bitte hier in die Doku vom SWR => http://www.swr.de/report/online-exklusiv-total-sanktioniert-leben-100-prozent-unter-dem-existenzminimum/-/id=233454/did=10688132/nid=233454/c94xlk/index.html

    Es gibt auch die Antwort zur Kleinen Anfrage im Bundestag, Hier wird bestätigt das 10.000 Menschen totalsanktioniert werden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/122/1712247.pdf

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