Seit Juli 2012 gibt es ein neues Verfahren, bei dem Mitarbeiter Hartz-IV-Empfängern das Behördendeutsch erklären und Widersprüche gegen Bescheide erneut prüfen.
Dafür werden sogenannte „Bescheid-Erklärer“ eingesetzt (MAZ berichtete). Gestern zog das Amt eine positive Bilanz des ersten halben Jahres. „40 Prozent der Leute nehmen die Gelegenheit wahr“, sagte Konrad Bretschneider, Leiter der Rechtsbehelfsstelle des Jobcenters.
Im vergangenen Jahr hätten 115 Hartz-IV-Empfänger, die bei Bescheiden Widerspruch einlegten, bei einer Vorprüfung Recht bekommen. 42 von ihnen erhielten immerhin zum Teil eine positive Antwort. Dadurch landeten nur noch 802 Einwände bei der Rechtsbehelfsstelle.
Einen Widerspruch prüft immer der Jobcenter-Mitarbeiter erneut, der ihn auch ausgestellt hat. So kann eine Fehlentscheidung gleich zu Beginn korrigiert werden.
„Das führt zu einer größeren Zufriedenheit, weil wir schneller Fehler entdecken“, sagte Uta Kitzmann, Bereichsleiterin beim Jobcenter.
Wir haben festgestellt, dass die Zahl der Widersprüche viel zu hoch ist“, räumte Frank Thomann, Geschäftsführer des Jobcenters, ein. Mit dem neuen Verfahren erhofft er sich geringere Verwaltungsausgaben.
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