Gerade neu erschienen: RiSG Berlin Udo Geiger - Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II - 2. Auflage, Stand: 1. Januar 2013
RiSG Berlin Udo Geiger
Arbeitslosenprojekt TuWas (Hrsg.)Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II
Ein Leitfaden
2. Auflage, Stand: 1. Januar 2013
unter Mitarbeit von:
RA Dominik Bender, Frankfurt/Main (Kapitel Q: Regelung durch Satzung)
Detailliert und vertieft werden unter anderem behandelt:
Nachforderungen und Guthaben von Betriebskosten;
Probleme bei gemischten Bedarfsgemeinschaften;
Fragen nach einem schlüssigen Konzept für angespannte Wohnungsmärkte;
die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Soforttilgung von Mietkautionen;
der Mietzuschuss für Auszubildende;
die Kostenübernahme beim Wechsel von Miete zu Wohneigentum.
Die Regelbedarfe, der Mehrbedarf für Warmwasserbereitung und der Anteil für Haushaltsenergie sind mit den Werten für das Jahr 2013 eingearbeitet.
Die Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht und des BSG zum Grundsicherungsrecht wurden auf den Stand Dezember 2012 gebracht.
Die für das SGB II wichtigen Änderungen zum Mietrecht aufgrund des am 13.12.2012 verabschiedeten Mietrechtsänderungsgesetzes sind bereits berücksichtigt.
Für Hinweise auf Fehler und Fehlendes sind wir dankbar.
Arbeitslosenprojekt TuWas Januar 2013
Ein Leitfaden
2. Auflage, Stand: 1. Januar 2013
unter Mitarbeit von:
RA Dominik Bender, Frankfurt/Main (Kapitel Q: Regelung durch Satzung)
VORWORT
In fast 30% aller vom BSG in den Jahren 2011 und 2012 behandelten SGB II-Sachen wurde um die Kosten der Unterkunft und Heizung gestritten.
Das unterstreicht die existenzielle Bedeutung dieser Bedarfe für Arbeitsuchende und den großen Einfluss der Sozialgerichte auf die Deckung dieser Bedarfe.
Wir haben deshalb den Leitfaden überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht.
Detailliert und vertieft werden unter anderem behandelt:
Nachforderungen und Guthaben von Betriebskosten;
Probleme bei gemischten Bedarfsgemeinschaften;
Fragen nach einem schlüssigen Konzept für angespannte Wohnungsmärkte;
die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Soforttilgung von Mietkautionen;
der Mietzuschuss für Auszubildende;
die Kostenübernahme beim Wechsel von Miete zu Wohneigentum.
Die Regelbedarfe, der Mehrbedarf für Warmwasserbereitung und der Anteil für Haushaltsenergie sind mit den Werten für das Jahr 2013 eingearbeitet.
Die Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht und des BSG zum Grundsicherungsrecht wurden auf den Stand Dezember 2012 gebracht.
Die für das SGB II wichtigen Änderungen zum Mietrecht aufgrund des am 13.12.2012 verabschiedeten Mietrechtsänderungsgesetzes sind bereits berücksichtigt.
Für Hinweise auf Fehler und Fehlendes sind wir dankbar.
Arbeitslosenprojekt TuWas Januar 2013
Kommentare
Kommentar veröffentlichen