www.sozialrechtsexperte.blogspot.deSozialrecht auf dem Prüfstand: Als Hartz IV-Anwalt bezeichnet sich der Potsdamer Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht Ludwig Zimmermann. Unter www.sozialrechtsexperte.blogspot.de schreibt Zimmermann über unberechtigte Stromsperren, willkürliche Kürzungen bei den Hartz IV-Leistungen oder einbehaltene Unterkunftskosten. Ausgewählte aktuelle sozialrechtliche Entscheidungen mit einer fundierten anwaltlichen Einordnung und Kommentierung machen den regelmäßigen Besuch auf der Webseite immer wieder interessant. Quelle Anmerkung: Wir bedanken uns für die Anerkennung und versprechen als Team des Sozialrechtsexperten auch weiterhin aktuell und interessant auf unserer Webseite zu berchten. Ihr Team des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann. |
Kann ein Leistungsbezieher nach dem SGB II für seinen unangemessenen Stromverbrauch keine Gründe benennen, muss das Jobcenter seine Stromschulden nicht übernehmen.
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übernommen werden, sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden und soweit die Schuldübernahme zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertig und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen gewährt werden. Die Rechtfertigung der Schuldenübernahme ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, in den auch Billigkeitserwägungen einfließen (Beschluss des erkennenden Senats vom 2. Juni 2009 – L 14 AS 618/09 B ER). Mit rechtskräftigem Beschluss vom 23.09.2011 hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , - L 14 AS 1533/11 B ER - geurteilt, dass Gründe für einen "unangemessenen" Stromverbrauch in einem einstwe...
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