Frauen mit Kopftuch gelten am Arbeitsmarkt als schwer vermittelbar. So auch Hatice. Deshalb wurde sie vom Jobcenter aufgefordert, ihr Kopftuch abzunehmen. Ihr Fall zeigt, wie die Bundesagentur für Arbeit solchen Fällen nachgeht – oder auch nicht.
Frauen, die ein Kopftuch tragen, gelten am Arbeitsmarkt schwer vermittelbar. So auch Hatice1 (36), Mutter zweier Kinder. Sie ist seit über 15 Jahren in Deutschland und deutsche Staatsbürgerin. Seit etwa drei Jahren arbeitet sie als Springerin in Küchen von Kindergärten, räumt auf, putzt und spült. Sie wird gerufen, wenn eine Arbeitskraft gebraucht wird. Wenn nicht, hat Hatice Zeit, nach einem festen Job zu suchen.
Bäckereien und große Supermarktketten wollen mich wegen meinen Kopftuch nicht einstellen“, berichtet sie dem MiGAZIN.
„Ich habe schon viele Bewerbungen verschickt. Das Ergebnis ist immer das Gleiche. Sobald der Arbeitgeber mein Kopftuch sieht, bekomme ich eine Absage.“ Das weiß auch das Jobcenter in Duisburg Mitte.
Nehmen Sie das Kopftuch ab!
Deshalb habe die Sachbearbeiterin sie aufgefordert, ihr Kopftuch abzulegen.
Wenn sie keinen Job bekomme, müsse sie das tun, sonst drohten Sanktionen in Form von Leistungskürzungen.
Das möchte Hatice nicht hinnehmen und kontaktiert das MiGAZIN.
„Ich habe aber Angst, dass ich schikaniert werde, wenn Sie darüber berichten“, sagt sie am Telefon und fügt hinzu: „Ich möchte aber auch nicht, dass die so mit Menschen umgehen. Schließlich bin nicht ich das Problem, sondern die Arbeitgeber, die mit meinem Kopftuch nicht klarkommen“.
Das MiGAZIN fragt beim Jobcenter nach. Nach Schilderung des Vorfalls möchten wir wissen, ob eine solche Sanktionsandrohung rechtlich zulässig ist.
Die Pressesprecherin muss nachdenken und leitet die Antwort schließlich ab:
Da die Diskriminierung nicht vonseiten der Kundin, wie Arbeitsuchende bei Jobcentern genannt werden, ausgehe, sondern vom Arbeitgeber, würde die Aufforderung zur Abnahme des Kopftuchs ja bedeuten, dass das Jobcenter diese Diskriminierung sogar unterstützt. Das gehe gar nicht.
Klar, dass die das nicht zugeben
Ein Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin sei nicht möglich. Aber der zuständige Bereichsleiter habe sich eingeschaltet. Er erklärt, welche Maßnahmen und Schulungen das Jobcenter bereits durchgeführt habe, um die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiter zu steigern.
Er könne sich die Androhung einer Sanktion wegen der Nichtabnahme des Kopftuchs nicht vorstellen. Zwar würden Kopftücher thematisiert, wenn es vom Kunden explizit angesprochen werde, doch würde in solchen Fällen allenfalls beraten, was man tun könne.
Das Jobcenter beschäftige selbst Mitarbeiterinnen mit Kopftuch. Außerdem bestreite die zuständige Mitarbeiterin die Vorwürfe. Daher sehe er keinen Grund, Maßnahmen zu ergreifen. Ob die Vorwürfe von Hatice aus der Luft gegriffen seien, kann er nicht beantworten.
Darüber kann Hatice nur lachen: „Ich kenne zwei weitere Frauen mit Kopftuch, die beim Jobcenter in Duisburg Mitte aufgefordert wurden, ihr Kopftuch abzunehmen.
Mein Fall ist kein Einzelfall. Und dass die so etwas nicht zugeben, ist klar.“
Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg versichert dem MiGAZIN, dass so etwas „natürlich nicht geht. Das verstößt klar gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, so eine Sprecherin.
Und wenn ein Jobcenter dagegen verstoße, tue sie das in Eigenregie. Eine Anweisung zu einem solchen Verhalten gebe es vonseiten der Bundesagentur definitiv nicht.
Auch sei bis heute kein vergleichbarer Fall bekannt geworden.
Ob die Bundesagentur tätig werde, wenn Fälle dieser Art bekannt werden.
„Natürlich, wir leiten das weiter an unsere Prüfer. Die erkundigen sich vor Ort, überprüfen den Vorfall und weisen das Jobcenter bei Anlass entsprechend zurecht“, so die Auskunft am Telefon.
„Auch in diesem Fall?“, haken wir nach. „Ja, auch in diesem Fall“, wird uns versichert. Wir legen auf, ohne dass sich die BA nach dem Sitz des Jobcenters oder dem Namen der zuständigen Sachbearbeiterin erkundigt.
Hatices Problem gelöst
Weiterlesen und Quelle:
Frauen, die ein Kopftuch tragen, gelten am Arbeitsmarkt schwer vermittelbar. So auch Hatice1 (36), Mutter zweier Kinder. Sie ist seit über 15 Jahren in Deutschland und deutsche Staatsbürgerin. Seit etwa drei Jahren arbeitet sie als Springerin in Küchen von Kindergärten, räumt auf, putzt und spült. Sie wird gerufen, wenn eine Arbeitskraft gebraucht wird. Wenn nicht, hat Hatice Zeit, nach einem festen Job zu suchen.
Bäckereien und große Supermarktketten wollen mich wegen meinen Kopftuch nicht einstellen“, berichtet sie dem MiGAZIN.
„Ich habe schon viele Bewerbungen verschickt. Das Ergebnis ist immer das Gleiche. Sobald der Arbeitgeber mein Kopftuch sieht, bekomme ich eine Absage.“ Das weiß auch das Jobcenter in Duisburg Mitte.
Nehmen Sie das Kopftuch ab!
Deshalb habe die Sachbearbeiterin sie aufgefordert, ihr Kopftuch abzulegen.
Wenn sie keinen Job bekomme, müsse sie das tun, sonst drohten Sanktionen in Form von Leistungskürzungen.
Das möchte Hatice nicht hinnehmen und kontaktiert das MiGAZIN.
„Ich habe aber Angst, dass ich schikaniert werde, wenn Sie darüber berichten“, sagt sie am Telefon und fügt hinzu: „Ich möchte aber auch nicht, dass die so mit Menschen umgehen. Schließlich bin nicht ich das Problem, sondern die Arbeitgeber, die mit meinem Kopftuch nicht klarkommen“.
Das MiGAZIN fragt beim Jobcenter nach. Nach Schilderung des Vorfalls möchten wir wissen, ob eine solche Sanktionsandrohung rechtlich zulässig ist.
Die Pressesprecherin muss nachdenken und leitet die Antwort schließlich ab:
Da die Diskriminierung nicht vonseiten der Kundin, wie Arbeitsuchende bei Jobcentern genannt werden, ausgehe, sondern vom Arbeitgeber, würde die Aufforderung zur Abnahme des Kopftuchs ja bedeuten, dass das Jobcenter diese Diskriminierung sogar unterstützt. Das gehe gar nicht.
Klar, dass die das nicht zugeben
Ein Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin sei nicht möglich. Aber der zuständige Bereichsleiter habe sich eingeschaltet. Er erklärt, welche Maßnahmen und Schulungen das Jobcenter bereits durchgeführt habe, um die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiter zu steigern.
Er könne sich die Androhung einer Sanktion wegen der Nichtabnahme des Kopftuchs nicht vorstellen. Zwar würden Kopftücher thematisiert, wenn es vom Kunden explizit angesprochen werde, doch würde in solchen Fällen allenfalls beraten, was man tun könne.
Das Jobcenter beschäftige selbst Mitarbeiterinnen mit Kopftuch. Außerdem bestreite die zuständige Mitarbeiterin die Vorwürfe. Daher sehe er keinen Grund, Maßnahmen zu ergreifen. Ob die Vorwürfe von Hatice aus der Luft gegriffen seien, kann er nicht beantworten.
Darüber kann Hatice nur lachen: „Ich kenne zwei weitere Frauen mit Kopftuch, die beim Jobcenter in Duisburg Mitte aufgefordert wurden, ihr Kopftuch abzunehmen.
Mein Fall ist kein Einzelfall. Und dass die so etwas nicht zugeben, ist klar.“
Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg versichert dem MiGAZIN, dass so etwas „natürlich nicht geht. Das verstößt klar gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, so eine Sprecherin.
Und wenn ein Jobcenter dagegen verstoße, tue sie das in Eigenregie. Eine Anweisung zu einem solchen Verhalten gebe es vonseiten der Bundesagentur definitiv nicht.
Auch sei bis heute kein vergleichbarer Fall bekannt geworden.
Ob die Bundesagentur tätig werde, wenn Fälle dieser Art bekannt werden.
„Natürlich, wir leiten das weiter an unsere Prüfer. Die erkundigen sich vor Ort, überprüfen den Vorfall und weisen das Jobcenter bei Anlass entsprechend zurecht“, so die Auskunft am Telefon.
„Auch in diesem Fall?“, haken wir nach. „Ja, auch in diesem Fall“, wird uns versichert. Wir legen auf, ohne dass sich die BA nach dem Sitz des Jobcenters oder dem Namen der zuständigen Sachbearbeiterin erkundigt.
Hatices Problem gelöst
Weiterlesen und Quelle:
Wenn Ihr auflegt, kann sich die BA jaauch nicht mehr nach dem JC, bei dem der Vorfall passiert ist, erkundigen.
AntwortenLöschenAlso noch billiger geht´s doch wirklich nicht.