Als doppelten Nackenschlag empfindet eine alleinerziehende Lüdenscheiderin, die mit zwei kleinen Kindern von Hartz-IV-Leistungen lebt, ihre jüngsten Bescheide vom Jobcenter.
Um wieder im Berufsleben Tritt zu fassen, hatte die 29-Jährige (Name der Red. bekannt) die Teilnahme an einer Umschulung beantragt, für die sie laut Augenarzt zudem eine Brille bräuchte. Sie erhält beides nicht:
Die Umschulung wurde jetzt ebenso abgelehnt wie die Sehhilfe. Die Brille sei, wie es im Bescheid vom Jobcenter heißt, „keine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch 2“, eine Zahlung daher „leider nicht möglich“.
Wie die Lüdenscheider Jobcenter-Leiterin Jutta Busenius erläuterte, ist die Lüdenscheider Mutter damit alles andere als ein Einzelfall: „Solche Nachfragen müssen wir, wie auch beim Zahnersatz, regelmäßig ablehnen.“
Das falle auch den Sachbearbeitern nicht leicht, doch sei man an Recht und Gesetz gebunden. Und demnach seien die Kosten für eine Brille grundsätzlich zu einem kleinen Prozentsatz in der Regelleistung enthalten.
Die liegt für eine erwachsene Person bei 382 Euro im Monat. „Als es noch Sozialhilfe gab, waren die Regelleistungen niedriger, doch Brillen wurden bezahlt.“ In Hartz IV seien sie eingepreist.
Der Logik des Gesetzes zufolge müssen Empfänger, die Brillen brauchen, das Geld also über Monate oder Jahre ansparen. Dabei geht es weder um Luxusmodelle noch um „Fensterglas“:
Im Fall der Lüdenscheiderin, die schon über eine Teilleistung glücklich gewesen wäre, liegen die Kosten bei 200 Euro. Geld, zu dem auch die Krankenkasse nichts hinzubezahlt.
weiterlesen:
Anmerkung: Keine Übernahme der Kosten für die Versorgung mit verschiedenen Sehhilfen sowie mit Pflegemittel für Kontaktlinsen gem. § 21 Abs. 4 und 6 SGB II( vgl. dazu LSG Hamburg, Urteil vom 21.11.2012 - L 4 AS 6/11).
Kosten regulärer Sehhilfen, die nicht speziell für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit benötigt werden, sind nicht im Rahmen der Rehabilitation zu übernehmen(vgl. dazu LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.12.2008 - L 5 B 422/08 AS).
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
Um wieder im Berufsleben Tritt zu fassen, hatte die 29-Jährige (Name der Red. bekannt) die Teilnahme an einer Umschulung beantragt, für die sie laut Augenarzt zudem eine Brille bräuchte. Sie erhält beides nicht:
Die Umschulung wurde jetzt ebenso abgelehnt wie die Sehhilfe. Die Brille sei, wie es im Bescheid vom Jobcenter heißt, „keine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch 2“, eine Zahlung daher „leider nicht möglich“.
Wie die Lüdenscheider Jobcenter-Leiterin Jutta Busenius erläuterte, ist die Lüdenscheider Mutter damit alles andere als ein Einzelfall: „Solche Nachfragen müssen wir, wie auch beim Zahnersatz, regelmäßig ablehnen.“
Das falle auch den Sachbearbeitern nicht leicht, doch sei man an Recht und Gesetz gebunden. Und demnach seien die Kosten für eine Brille grundsätzlich zu einem kleinen Prozentsatz in der Regelleistung enthalten.
Die liegt für eine erwachsene Person bei 382 Euro im Monat. „Als es noch Sozialhilfe gab, waren die Regelleistungen niedriger, doch Brillen wurden bezahlt.“ In Hartz IV seien sie eingepreist.
Der Logik des Gesetzes zufolge müssen Empfänger, die Brillen brauchen, das Geld also über Monate oder Jahre ansparen. Dabei geht es weder um Luxusmodelle noch um „Fensterglas“:
Im Fall der Lüdenscheiderin, die schon über eine Teilleistung glücklich gewesen wäre, liegen die Kosten bei 200 Euro. Geld, zu dem auch die Krankenkasse nichts hinzubezahlt.
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Anmerkung: Keine Übernahme der Kosten für die Versorgung mit verschiedenen Sehhilfen sowie mit Pflegemittel für Kontaktlinsen gem. § 21 Abs. 4 und 6 SGB II( vgl. dazu LSG Hamburg, Urteil vom 21.11.2012 - L 4 AS 6/11).
Kosten regulärer Sehhilfen, die nicht speziell für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit benötigt werden, sind nicht im Rahmen der Rehabilitation zu übernehmen(vgl. dazu LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.12.2008 - L 5 B 422/08 AS).
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
Mittlerweile gibt es Brillen in Sehstärke zum Festpreis für 40 € im Internet und auch in den Filialen mancher Optiker-Ketten zu kaufen. Das sollte noch machbar sein.
AntwortenLöschendummerweise ist eine unangepasste, sprich nicht ausgemessene brille, genau nichts wert, denn um richtig, scharf und klar sehen zu können ist mehr nötig als nur die anzahl der dioptrien. @anonym über mir
AntwortenLöschen"Geld, zu dem auch die Krankenkasse nichts hinzubezahlt."
AntwortenLöschenDas ist für mich der eigentliche Skandale. Immer mehr Voodoo-Medizin wird von den Krankenkassen geleistet und von grünen Esoterikern in den Ministerien gefordert, aber so simple bewährte medizinische Hilfen wie Brillen oder eine Zahnfüllung aus gutem Material, muss man selber bezahlen!
Nein, da es das Luxusmodell sein muss, welches auch die Mutter der Nachbarkinder hat.
AntwortenLöschenAls Hilfsmittel für die Umschulung sollte so etwas aber durchaus finanziert werden. Schlimm genug, dass man im Alltag den Menschen zumutet, ohne Hilfsmittel zurecht zu kommen. Aber hier die Umschulung zu gefährden, ist wohl mehr als merkwürdig. Wie viele Mittel fließen zurück in den Haushalt, die für Bildung ausgegeben werden sollten? Ein Hilfsmittel für die Umschulung zählt wohl auch hierzu. Im Übrigen sind Brillen, die je Auge unterschiedliche Sehstärken aufweisen müssen, deutlich teuerer. Sie sind kein Luxus, sondern ein Muss, um nicht noch mehr an Sehkraft zu verlieren.
AntwortenLöschenIch selber habe für einen orthopädischen Bürostuhl gekämpft, den ich schließlich als LTA über den Rententräger bekam. Das war mehr als ein Jahr nach Antragstellung und in der Wartezeit gab es wegen des nicht ergonomisch eingerichteten Arbeitsplatzes zwei weitere Bandscheibenvorfälle.
Eine Brille ist aus dem Regelbedarf zu finanzieren und nicht irgendwelchen anderen Töpfen.
AntwortenLöschenSGB II Empfänger brauchen keine Sonderbehandlung.
@Anonym26. Februar 2013 13:34 :
AntwortenLöschenDann wünsche ich Ihnen von Herzen, dass Sie ein Leben in "HartzIV" bald selbst führen dürfen. Spätrömische Dekadenz und so... .
Bin ich blind oder ist in den Regelbedarfsberechnungen nirgend das Thema Brille zu finden? Wer kennt die angebliche Stelle auf die ja so gerne Bezug genommen wird?
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