Unmoralisches Angebot: Die Augsburger Agentur für Arbeit hat einer 19-Jährigen eine Stelle als Servicekraft angeboten - in einem Bordell.
Voraussetzung für den Job sei ein "ansprechendes Auftreten", heißt es in einem Brief an die junge Frau.
Die Augsburger Agentur für Arbeit hat einer 19-Jährigen eine Stelle als Servicekraft in einem Bordell vorgeschlagen. Die Frau sollte in dem Bordell Gästen an der Theke Getränke ausschenken.
Voraussetzung sei ein "ansprechendes Auftreten", heißt es in einem Brief des Arbeitsamtes, der der Augsburger Allgemeinen vorliegt.
Die 19-Jährige sagte der Zeitung:
"Ich war total entsetzt. Meine Mutter hat sogar geschrien, als sie den Brief gesehen hat."
Das Angebot sei ein Versehen gewesen, erklärte Geschäftsführer Roland Fürst. Bei einer Stelle im Rotlichtmilieu hätte die Frau eigentlich vor dem Schreiben gefragt werden müssen, ob sie Interesse hat.
"Hier ist uns ein Fehler unterlaufen. Die zuständige Vermittlerin hat das Gespräch nicht geführt und den Brief am Freitag verschickt."
Der Vorfall sei unangenehm, sagte Fürst. "Es entsteht der Eindruck, dass wir hier ungefiltert Vermittlungsvorschläge raushauen.
" Die Agentur werde künftig noch genauer hinschauen, ob eine Stelle zum Bewerber passe. "Gerade bei einer Stelle im Rotlichtmilieu muss es passen."
Wir erinnern uns: Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 26.09.2012 - S 17 AS 416/10 , berufung anhängig beim LSG Hessen unter dem Az. L 9 AS 852/12
Ein erwerbsfähiger Leistungsempfänger hat keinen Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen für die Gründung eines Erotik-Live-TV-Magazins im Internet, mit dem Erotik- und Pornografiedarstellungen angeboten werden.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
Voraussetzung für den Job sei ein "ansprechendes Auftreten", heißt es in einem Brief an die junge Frau.
Die Augsburger Agentur für Arbeit hat einer 19-Jährigen eine Stelle als Servicekraft in einem Bordell vorgeschlagen. Die Frau sollte in dem Bordell Gästen an der Theke Getränke ausschenken.
Voraussetzung sei ein "ansprechendes Auftreten", heißt es in einem Brief des Arbeitsamtes, der der Augsburger Allgemeinen vorliegt.
Die 19-Jährige sagte der Zeitung:
"Ich war total entsetzt. Meine Mutter hat sogar geschrien, als sie den Brief gesehen hat."
Das Angebot sei ein Versehen gewesen, erklärte Geschäftsführer Roland Fürst. Bei einer Stelle im Rotlichtmilieu hätte die Frau eigentlich vor dem Schreiben gefragt werden müssen, ob sie Interesse hat.
"Hier ist uns ein Fehler unterlaufen. Die zuständige Vermittlerin hat das Gespräch nicht geführt und den Brief am Freitag verschickt."
Der Vorfall sei unangenehm, sagte Fürst. "Es entsteht der Eindruck, dass wir hier ungefiltert Vermittlungsvorschläge raushauen.
" Die Agentur werde künftig noch genauer hinschauen, ob eine Stelle zum Bewerber passe. "Gerade bei einer Stelle im Rotlichtmilieu muss es passen."
Wir erinnern uns: Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 26.09.2012 - S 17 AS 416/10 , berufung anhängig beim LSG Hessen unter dem Az. L 9 AS 852/12
Ein erwerbsfähiger Leistungsempfänger hat keinen Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen für die Gründung eines Erotik-Live-TV-Magazins im Internet, mit dem Erotik- und Pornografiedarstellungen angeboten werden.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
Hier wäre es schön noch zu erwähnen, dass die Agentur andere Kandidaten zuvor vorab kontaktiert hatte und das Interesse der Jobsuchenden direkt erfragt hatte (viele zeigten sogar Interesse) und dies nur in diesem Fall dummerweise versäumt wurde.
AntwortenLöschenAlso ein ganz normaler Vorgang mit einem kleinen Fehler und keinesfalls eine dumme Agentur
"Es entsteht der Eindruck, dass wir hier ungefiltert Vermittlungsvorschläge raushauen." - Ja was dennn auch sonst. Es geht doch nicht um wahre Vermittlung, es geht darum, Quoten zu erfüllen in Vermittlungsvorschläge mal X pro Monat, "Gespräche" pro Monat, "Sanktionen" in X Euro pro Monat, und so weiter. Das ist alleine wichtig: Quote, Statistik, Ranking.
AntwortenLöschenUnd dann wieder die typische Schutzbehauptung "Alles ein bedauerlicher Einzelfall, ein Versehen." Na, wer das glaubt.