Denn auch bei " Laktoseintoleranz " können Mehrkosten entstehen, welche den Mehrbedarf für Ernährung gem. § 21 Abs. 5 SGB II rechtfertigen.
So entschieden vom BSG, mit Urteil vom 14.02. 2013 - B 14 AS 48/12 R.
Ein schönes entspanntes Wochenende wünscht Ihnen das Team um den Sozialrechtsexperten.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen