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Arbeitslose nach Sportkursen motivierter

Rückenschulen, Nordic-Walking-Kurse und andere Sportangebote für ältere Langzeitarbeitslose zeigen aus Sicht von Brandenburgs Arbeitsminister Günter Baaske (SPD) Wirkung.

Die Teilnehmer am Bundesprogramm «Perspektive 50plus» hätten ein erheblich stärkeres Selbstbewusstsein und seien motivierter als vor dem Projekt, berichtete er in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage.

Inwieweit sich die gesundheitsfördernden Projekte auf den Erfolg bei der Arbeitssuche auswirkten, sei aber nicht messbar.

In Brandenburg bieten verschiedene Jobcenter mit Partnern aus der jeweiligen Region Gesundheitskurse an.


Quelle:

Kommentare

  1. Staatlich verordnete "Leibesübungen", "Gesundheitsmanagement" im Rahmen von Zwangs-Maßnahmen zur Orientierung und Aktivierung.

    Die Arbeitslosenindustrie wird erfreut sein, über soviel outgesourcte "Fürsorge" unseres demokratiefeindlichen Staates.

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    1. Die Verquickung mit den sogenannten Aktivierungsmaßnahmen hat für die JC natürlich den Vorteil, daß sich diese Maßnahmen viel leichter als angemessen und zumutbar darstellen lassen - insbesondere auch hinsichtlich des Zeitaufwands.

      Den selben Zweck erfüllt auch die Beigabe von Alibi-Bildungselementen, wie z.B. dem oberflächlichen "Anlernen" für einige eher anspruchslose Berufe wie Maler, Lagerist, Elektroinstallateur oder etwas aus dem HoGa-Bereich.

      De facto besteht der einzige relevante Teil dann aus Stellensuche, Bewerbungstraining und Smalltalk mit Sozialpädagogen (wofür 10 Wochenstunden schon recht großzügig angesetzt wären), der Teilnehmer wird jedoch in Vollzeit an diese Maßnahme gebunden, im Regelfall auch noch ohne Entschädigung für seinen Zeitaufwand.

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  2. Die Problematik sehe ich im "Missbrauch" des § 45 SGB III.

    Eingekaufte Maßnahmen werden mittels Massenveranstaltungen, ausgerichtet von Mitarbeitern des Maßnahmeträgers, hernach per Zuweisung durch die Agentur für Arbeit dem Kunden einfach übergestülpt.
    Die Kriterien des § 45 SGB III sehe ich hier überhaupt nicht erfüllt.

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  3. 45 SGB III ist doch ohnehin eine Mißbrauchs-Vorschrift an sich. Denn was soll mit dem Wort "unterstützen" am Ende des ersten Satzes denn ausgedrückt sein? Die Punkte 1 und 5 sind ohnehin völlig unbestimmt, gleiches gilt für Punkt 2.

    Interessanterweise sind auch die Ausschreibungstexte für die entsprechenden "Maßnahmen" genauso blumig, unbestimmt formuliert. Leztlich, behaupte ich, weiß niemand der Beteiligten, was mit derlei Unsinn gemeint ist oder gemeint sein kann.

    - Ein Freibrief für Schwachsinn, die Leidtragenden sind die Arbeitslosen und die Steuerzahler, die das auch noch finanzieren.

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