Sozialhilfe-Empfänger aus Eisenach tritt in Hungerstreik - Sozialrechtsexperte sagt- Geh wieder daheim
Der 61-Jährige ist an Krebs erkrankt und lebt seit geraumer Zeit von Sozialhilfe. 691 Euro erhält er im Monat und muss davon aber natürlich auch seine Mietausgaben bestreiten. Das klappt auch,
Als nun die Betriebskostenabrechnung für 2012 kam, freute er sich: 276 Euro standen da als Rückzahlung auf der Abrechnung.
"Nach den vielen Kürzungen in den vergangenen Jahren dachte ich, jetzt wären mal warme Schuhe drin", stehen dem Mann die Tränen in den Augen. Die Antwort vom Amt kam nämlich prompt:
Die 276 Euro, die er als Rückzahlung verbucht hatte, werden mit den 691 Euro für den Monat Februar verrechnet.
"Das kann doch nicht sein. Da spart man und kriegt dann so die Beine weggehauen. Ich spare doch nicht fürs Amt, sondern für mich", findet
Von nicht wenigen Passanten bekam Ihlow Zustimmung
" Von nicht wenigen Passanten bekam
Auf Anfrage teilte das Sozialamt mit, dass der Bundesgesetzgeber da keinen Ermessensspielraum lasse. Die Rückzahlung der Betriebskosten sei in jedem Falle bei den "Kosten der Unterkunft" anzurechnen.
Anmerkung von Detlef Brock - Teammitglied des Sozialrechtsexperten RA L. Zimmermann:
Sehr geehrter Herr Ihlow, dass Sie Ihren Hungerstreik beendet haben, war die richtige Entscheidung, denn die 276 Euro aus Ihrem Betriebskostenguthaben sind unmittelbar auf die Unterkunftskosten anzurechnendes Einkommen, soweit die laufenden Abschläge aus Mitteln der Sozialhilfe übernommen worden waren.
Ein Guthaben aus einer Nebenkostenerstattung ist im Zuflussmonat in voller Höhe auf die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzurechnen, soweit dadurch die Hilfebedürftigkeit nicht vollständig entfällt.
Der Neufestsetzung der Grundsicherungsleistungen steht auch die Regelung des § 44 Abs. 1 Satz 4 SGB XII nicht entgegen, derzufolge bei einer Änderung, die nicht zu einer Begünstigung des Berechtigten führt, der neue Bewilligungszeitraum am Ersten des Folgemonats beginnt.
Denn diese Bestimmung, die nach ihrem Wortlaut ausdrücklich auf eine den Bewilligungszeitraum betreffende Änderung abstellt, ist nach ihrem Sinn und Zweck nicht auf einen - wie hier - einmaligen Einkommenszuwachs in nur einen Monat innerhalb des Bewilligungszeitraums anwendbar (vgl. BSG SozR 4-3500 § 44 Nr. 2, Rdnr. 19).
Vielmehr ist dieser Einkommenszuwachs im Zuflussmonat zu berücksichtigen (vgl. für den umgekehrten Fall eines zusätzlichen Einmalbedarfs, z.B. einer Heiz- oder Nebenkostennachforderung, als Bedarf im Fälligkeitsmonat: BSG SozR 4-4200 § 22 Nrn. 23, 38 und 47 sowie BSG SozR 4-3500 § 44 Nr. 2).
Tipp: Sie sollten vielleicht den Mehrbedarfszuschlag nach § 30 Abs. 5 SGB XII beim Sozialhilfeträger schriftlich beantragen.
Denn ein finanzieller Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung kann nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins von 2008 nicht ausgeschlossen werden für Erkrankungen der Colitis ulcerosa, einer Krebserkrankung und einer Morphintherapie bei Schmerzsyndrom.
Colitis ulcerosa und Krebs können zu den so genannten verzehrenden (konsumierenden) Erkrankungen gehören, bei denen gemäß Nummer II.2. 4.2 der Empfehlungen des Deutschen Vereins im Einzelfall ein erhöhter Ernährungsbedarf vorliegen kann.
Im Falle von Untergewicht oder eines schnellen krankheitsbedingten Gewichtsverlusts von 5 % in drei Monaten kann bei den sogenannten verzehrenden Erkrankungen nach Nr. II.2 4.2 der Empfehlungen des Deutschen Vereins regelmäßig von einem erhöhten Ernährungsbedarf ausgegangen werden .
Im Falle von Untergewicht oder eines schnellen krankheitsbedingten Gewichtsverlusts von 5 % in drei Monaten kann bei den sogenannten verzehrenden Erkrankungen nach Nr. II.2 4.2 der Empfehlungen des Deutschen Vereins regelmäßig von einem erhöhten Ernährungsbedarf ausgegangen werden .
Ansprüche auf Krankenkostzulagen bedürfen zur ihrer Begründung der Vorlage eines ärztlichen Attestes, in der Regel des behandelnden Arztes, der unter genauer Bezeichnung des Gesundheitsschadens die Notwendigkeit einer Krankenkost darlegen muss (6.0 der neuen Empfehlungen).
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