Auch die von dem 32. Senat des Landessozialgerichtes zitierte Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes betrifft nur die Zeit vor der Entscheidung des BSG vom 19.10.2010 B 14 AS 2/10 R zur Höhe der Miete in Berlin. Das BSG folgte zumindest teilweise eine Entscheidung des Sozialgerichtes Berlin. Das Sozialgericht hatte unter Weglassung der in Spalte 1 und 3 aufgeführten Wohnungen eine Durchschnittskaltmiete in Höhe von 4,51 Euro, sowie kalte Betriebskosten in Höhe von 1,44 Euro pro m² ermittelt. Bei Wohnungen bis zu 60 m² dürfte dies nach dem derzeitigen Mietspiegel 2011 mit den Daten von 2010 ca. 5,00 Euro pro m² sein. Eine genaue Zahl kann ich leider nicht angeben, weil mir die Rohdaten für den Mietspiegel fehlen und der Anteil der Wohnungen am Gesamtbestand ermittelt werden muss um an den gewichteten Mittelwert zu gelangen.
Die Spanne bewegt sich zwischen 4,49 und 6,48 Euro pro m². Hierzu kommen kalte Betriebskosten in Höhe von ca. 1,50 Euro pro m² und Heizkosten in Höhe von bis ca. 1,20 Euro pro m², macht Summa-Summarum ca. 7,70 pro m² also eine 60 m² Wohnung darf warm ca. 462 Euro kosten
Wenn wir noch einen Sicherheitszuschlag von 10% der Kaltmiete machen, dann sind wir bei 8,35 Euro pro m². Das dürfte derzeit für die Wohnungen bis 60 m² (501 Euro)für zwei Personen die Obergrenze sein.
Wer mehr haben will muss heftig suchen, wenn die Kostensenkungsaufforderung kommt. Die Preise für Neuvermietungen liegen 20% höher als bei Bestandswohnungen. Mehr zu den steigenden Mieten>>>
Zum Urteil des SG Berlin>>>
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