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Fristlose Kündigung des Vertrages mit der Treberhilfe Berlin GmbH über den Leistungsbereich "Betreutes Gruppenwohnen" unzulässig.


SG Berlin Beschluss 06.07.2011 – S 51 SO 507/11 ER

Anmerkungen: Wir erinnern uns nur noch schwach an den umtriebigen Herrn Ehlert (Chef der Treberhilfe). Im Wesentlichen warf man ihm vor, dass er einen Maserati als Dienstwagen nutzte, ein Jahresgehalt von 300.000 Euro hatte und in einer „Villa“ am Schwielowsee (Ortsteil Caput) wohnte. Die weiteren Vorwürfe konnten bisher nicht nachgewiesen werden. Der Eigentliche Vorwurf besteht darin, dass Ehlert sich nicht an den ungeschrieben Verhaltenskodex der „Sozialunternehmer“ gehalten hat. Hierzu die Hinweise bei Wikipedia>>>
Wegen des ramponierten Rufes distanzierte man sich von der Treberhilfe. Der Ausschluss der Treberhilfe auf der Dachorganisation des Diakonischen Werkes wurde vom Landgericht Berlin für unwirksam erklärt.Hierzu der Tagesspiegel>>> Auch das Land Berlin erlitt nunmehr vorläufig vor Gericht eine Niederlage. Verträge müssen nun einmal eingehalten werden und fristlose Kündigungen könne nur aus wichtigem Grund ausgesprochen werden. Die Nutzung eines Maseratis dürfte nur dann ein wichtiger Grund sein, wenn die Kosten und der Nutzen-Analyse ergibt, dass im Verhältnis zu anderen Anbietern schlecht gewirtschaftet, d.h. die Treberhilfe zu teuer war. 

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