Die Anrechnung der Verletztenrente auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende verstößt nicht gegen das Grundgesetz
§§11,12 SGB II
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 30.06.2011, - L 6 AS 2032/10 -
Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R eingehend begründet, dass es im Rahmen des dem Gesetzgeber zuzubilligenden weiten Gestaltungsspielraums verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn die Verletztenrente im Rahmen des SGB II nicht anrechnungsfrei bleibt. Auch der erkennende Senat vertritt im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. BVerfG Beschluss vom 22.05.2003 - 1 BvR 452/99 Rn 17 in FamRZ 2003, 1084 ff.; Beschluss vom 26.04.1988 - 1 BvL 84/86 Rn 47 in BVerfGE 78, 104 ff.) die Auffassung, dass eine richterliche Korrektur der gesetzgeberischen Entscheidungen, insbesondere denjenigen im Rahmen der gewährenden Staatstätigkeit, nur in begrenztem Umfang möglich ist. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick darauf, dass es einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf bestimmte Geldbeträge für bestimmte Bedarfe nicht gibt (vgl. BSG Urteil vom 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 Rn 44 mwN in SGb 2009, 548 ff.).
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Anrechnungsfreiheit der Verletztenrente auch anlässlich der durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII vom 24.03.2011 erfolgten Neuregelung der §§ 11 und 12 keinen Eingang in die gesetzliche Neufassung gefunden hat.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=143156&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 30.06.2011, - L 6 AS 2032/10 -
Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R eingehend begründet, dass es im Rahmen des dem Gesetzgeber zuzubilligenden weiten Gestaltungsspielraums verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn die Verletztenrente im Rahmen des SGB II nicht anrechnungsfrei bleibt. Auch der erkennende Senat vertritt im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. BVerfG Beschluss vom 22.05.2003 - 1 BvR 452/99 Rn 17 in FamRZ 2003, 1084 ff.; Beschluss vom 26.04.1988 - 1 BvL 84/86 Rn 47 in BVerfGE 78, 104 ff.) die Auffassung, dass eine richterliche Korrektur der gesetzgeberischen Entscheidungen, insbesondere denjenigen im Rahmen der gewährenden Staatstätigkeit, nur in begrenztem Umfang möglich ist. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick darauf, dass es einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf bestimmte Geldbeträge für bestimmte Bedarfe nicht gibt (vgl. BSG Urteil vom 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 Rn 44 mwN in SGb 2009, 548 ff.).
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Anrechnungsfreiheit der Verletztenrente auch anlässlich der durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII vom 24.03.2011 erfolgten Neuregelung der §§ 11 und 12 keinen Eingang in die gesetzliche Neufassung gefunden hat.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=143156&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.
Ich selbst habe einen schweren köperlichen schaden auf meiner Hand. Ich finde es eine sehr große sauerei des Staates das die Verletzenrente in so einen zustand voll an gerechnet wird bei Hartz4.
AntwortenLöschenUnd eine Verletztenrente aus dem Privaten bereich, oder die aus dem ex Osten bei spiel NVA oder Kriegs geschädigte nicht an gerechnet wird.
Das ist zum groß teil auch ungerecht,man hat sich auf der Arbeit fürs leben die Knochen hin geholfen und wird dann noch vom selben Staat bestraft.
Man hat sehr viel mehr ausgaben durch diese behinderungen, und man muss sich die Rente ach noch voll anrechnen lassen.
Unser Staats angestellte die oben in der Politik
sitzen dessen Zuverdiens und und die Diätkosten
sollte man mal auf ihre Gehälter mit anrechnen.
Dann sollten sie auf in die Kranken,und Rentenkasse ein zahlen.
Die sind doch die nur Scheiße bauen und richtig Abzocken über die Steuergelder weg.
Ich mache es immer so bei Rückzahlungen lasse ich es Entsprechend für diese Summe, über das ,die Monate gut schreiben und verrechnen.
AntwortenLöschenUnterm strich habe ich mehr da von, die Arge kann mir nicht ans bein Pissen.
Und ich habe dann kein gut haben auf dem Konto.
Schließlich musste ich die Stromkosten von Hartz4 zahlen, was ur sprünglich zu meinem Lebesunterhalt gehört.
Das sind richtige Abzocker genau wie die Regierung.