Bundesgesetzblatt Teil I 2011 Seite 1175
1. Die Bundesregierung hat eine fünfte Änderung der AlG II-V am 21.Juni 2011 herausgegeben
Verletztenrente ehemaliger Wehrpflichtiger der Nationalen Volksarmee der DDR werden nunmehr nicht mehr gegenüber Bundeswehrsoldaten und ehemaligen Wehrmachtsangehörigen benachteiligt. Die Unfallrente wird in Höhe der so Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz nicht mehr auf Hartz IV-Leistungen angerechnet.
2. Ein selbstständiger Hartz IV Empfänger kann Ausgaben abziehen, für die er ein Darlehen aufgenommen hat. Diese Regelung stell lediglich klar, dass Ausgaben nicht mehrfach abgezogen werden können.
3. Nicht als Einnahmen angerechnet werden Leistungen, die ausdrücklich für die häusliche Ersparnis bei der Mittagsverpflegung im rahmen des Schulbedarfspaketes erbracht werden. Wir von der Kommune, der Stadt oder einem andren Träger der Eigenanteil von einem Euro zusätzlich aufgebracht und das Mittagessen vollständig kostenfrei gereicht, wird diese Betrag nicht als Einkommen angerechnet.
Eine Fundstelle folgt noch. Die Ausgabe des Bundesgesetzblatt ist im Internet derzeit noch nicht abrufbar.
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