BSG, Urteil vom 13.05.2009, - B 4 AS 29/08 R -
Das Insolvenzgeld ist bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II berücksichtigungsfähig, denn es ist als Einkommen zu qualifizieren.
Vom Insolvenzgeld sind vor der Berücksichtigung als Einkommen die für Erwerbstätige geltenden Freibeträge abzusetzen.
Anmerkung : Vgl. dazu RA Jörg Neunaber, veröffentlicht im jurisPR-SozR 12/2011 Anm. 1
http://www.juris.de/jportal/portal/t/13rr/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000005511&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Das Insolvenzgeld ist bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II berücksichtigungsfähig, denn es ist als Einkommen zu qualifizieren.
Vom Insolvenzgeld sind vor der Berücksichtigung als Einkommen die für Erwerbstätige geltenden Freibeträge abzusetzen.
Anmerkung : Vgl. dazu RA Jörg Neunaber, veröffentlicht im jurisPR-SozR 12/2011 Anm. 1
http://www.juris.de/jportal/portal/t/13rr/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000005511&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Wichtig ist hier der zweite Leitsatz. Die Freibeträge für Erwerbstätige sind hier abzuziehen. Anders als bei anderen Sozialleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld I beruht das Insolvenzgeld noch mittelbarer auf der Arbeitsleistung. Hier wird nämlich der Verdienstausfall durch Insolvenz in den letzten drei Monaten der Erwerbstätigkeit.
AntwortenLöschenArbeitgeber ist insolvent und zahlt mir Jan+Feb+März kein Gehalt. Ich beantrage erst am 01. April Arbeitslosengeld II. (z.B. Weil ich innerhalb der letzten 2 Jahren keine 12 Monate beschäftigt war)
AntwortenLöschenNun Jan+Feb+März lebte ich vom Dispo weil ich mittellos war (Konto steht Ende März mit >3000,-€ im Soll.
Also ab April bin ich Arbeitslos mit ALG II.
Im April kommt Insolvenzgeld 2.800,-€
Damit ist mein Bankkonto fast ausgeglichen.
Wenn das Jobcenter das Insolvenzgeld anrechnen will, dann haben sie mir das Geld mit der rechten Hand gegeben und mit der linken wieder genommen.
Denn in diesem Fall darf das Insolvenzgeld nicht als Einkommen gesehen werden sondern als nachträgliches Einkommen für eine Zeit in der ich Mittellos war, und bei mir deswegen Schulden in Höhe des Insolvenzgeldes entstanden sind.
Sonst macht das Insolvenzgeld keinen Sinn, wenn es wieder angerechnet wird.
Oder irre ich mich da?
leider Irrtum, bleibt anrechenbares Einkommen.Das SGB II kennt kaum Schulden.
AntwortenLöschenMfG Sozialberater Detlef Brock.
Wann und wie lange wird das Insolvenzgeld angerechnet? Nur in dem Monat wo es zufließt, oder auch auf zukünftige Monate oder rückwirkend. Angenommen der empfänger ist aufstocker und bekam schon zuvor harz4 aufstockend und danach auch.
AntwortenLöschenVielen Dank