SG Saarbrücken Urteil vom 12.1.2011,- S 12 AS 480/09 -
Die Handlungsanleitung zur Anerkennung der Kosten für Unterkunft und Heizung /KdU) nach § 22 SGB II und § 29 SGB X f II im Saarland beruht für den Bereich des Regionalverbandes Saarbrücken nicht auf einem schlüssigen Konzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts(vgl. dazu (Urteil des BSG vom 17.12.2009, Az. B 4 AS 50/09 R, veröffentlicht in SozR, 4-4200, § 22 Nr. 29).
Die Übernahme der dann grundsätzlich in tatsächlicher Höhe zu übernehmenden KdU wird nach oben durch die Werte der rechten Spalte der Wohngeldtabelle zu § 8 WoGG in der bis 31.12.2008 geltenden Fassung bzw. zu § 12 WoGG in der seit 1.1.2009 geltenden Fassung begrenzt; diese sind um einen maßvollen Sicherheitszuschlag von 10 v. H. zu erhöhen.
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&sid=10252cbba53e4082ac5ff4d8e45e144e&nr=3443&pos=1&anz=36
Die Handlungsanleitung zur Anerkennung der Kosten für Unterkunft und Heizung /KdU) nach § 22 SGB II und § 29 SGB X f II im Saarland beruht für den Bereich des Regionalverbandes Saarbrücken nicht auf einem schlüssigen Konzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts(vgl. dazu (Urteil des BSG vom 17.12.2009, Az. B 4 AS 50/09 R, veröffentlicht in SozR, 4-4200, § 22 Nr. 29).
Die Übernahme der dann grundsätzlich in tatsächlicher Höhe zu übernehmenden KdU wird nach oben durch die Werte der rechten Spalte der Wohngeldtabelle zu § 8 WoGG in der bis 31.12.2008 geltenden Fassung bzw. zu § 12 WoGG in der seit 1.1.2009 geltenden Fassung begrenzt; diese sind um einen maßvollen Sicherheitszuschlag von 10 v. H. zu erhöhen.
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&sid=10252cbba53e4082ac5ff4d8e45e144e&nr=3443&pos=1&anz=36
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