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Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"
Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...
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Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übern...
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Zum Urteil Bayerische Landessozialgericht 29.03.2012 , - L 7 AS 961/11 - Nach Ansicht des LSG werden "erschlichene" Arbeitsunfä...
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Alle Hartz IV-Bescheide für 2013 sind ausnahmslos rechtswidrig Seit Kurzem erhalten Leistungsberechtigte Bewilligungs- und Änderungsbesch...
Besonders der ZDF-Beitrag scheint mir sehenswert. Da wird ein Unternehmer aus Bitterfeld in Sachsen Anhalt mit Schwimmbecken vorgestellt. Dem ging es wohl einmal besser, bevor er Hartz IV beantragen musste. Den Pool kann er leider nicht so schnell wieder beseitigen. Aber wahrscheinlich kann er seine private Krankenversicherung in Höhe von ca. 500 bis 600 Euro nicht mehr bezahlen und muss deshalb zur Hartz IV Behörde. Die Behauptung, ein Unternehmer könne seine Einnahmen heruntermanipulieren trifft vielleicht auf Unternehmen mit mehreren Unternehmensträgern zu aber nicht für einen Unternehmer, der so in Not geraten ist, dass er Hartz IV beantragen muss. Für die 364 Euro monatlich zuzüglich Kosten der Unterkunft stellt man nicht ohne Not einen Hartz IV Antrag. Aus meiner Praxis als Vertreter von Selbstständigen ist mir bekannt, dass noch wesentlich mehr als bisher einen Hartz IV Antrag stellen könnten, weil sie hilfebedürftig sind.
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