Berichtete die Märkische Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 15. Juni 2011. Auch die Berliner Morgenpost berichtete Morgenpost 14.06.2011 und das ZDF.
Zu: SG Nürnberg - Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Folgeeinladungen der Jobcenter wegen einem Meldeversäumnis sind nichtig und unwirksam
sozialrechtsexperte: Nürnberg: Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Hier der Ausgang, wie er nicht anders zu erwarten war: Ausgang des Verfahrens S 10 AS 679/10 wegen Nichtigkeit von Meldeaufforderungen « Kritische Standpunkte Dazu Anmerkungen von Detlef Brock, Teammitglied des Sozialrechtsexperten: SG Nürnberg v. 14.03.2013 - S 10 AS 679/10 Eigener Leitsatz 1. Folgeeinladungen des Jobcenters wegen einem Meldeversäumnis sind - nichtig und unwirksam, weil § 309 SGB III keine Rechtsgrundlage dafür ist, Hilfeempfänger die Pflicht zum Erscheinen zu einer Anhörung zu Tatbeständen einer beabsichtigen Sanktion aufzuerlegen. 2. Eine Folgeeinladung ist zu unbestimmt, weil der genannte Inhalt der Meldeaufforderung nicht als gesetzlicher Meldezweck im Sinne des Katalogs des § 309 Abs. 2 SGB III ausgelegt werden kann.
Besonders der ZDF-Beitrag scheint mir sehenswert. Da wird ein Unternehmer aus Bitterfeld in Sachsen Anhalt mit Schwimmbecken vorgestellt. Dem ging es wohl einmal besser, bevor er Hartz IV beantragen musste. Den Pool kann er leider nicht so schnell wieder beseitigen. Aber wahrscheinlich kann er seine private Krankenversicherung in Höhe von ca. 500 bis 600 Euro nicht mehr bezahlen und muss deshalb zur Hartz IV Behörde. Die Behauptung, ein Unternehmer könne seine Einnahmen heruntermanipulieren trifft vielleicht auf Unternehmen mit mehreren Unternehmensträgern zu aber nicht für einen Unternehmer, der so in Not geraten ist, dass er Hartz IV beantragen muss. Für die 364 Euro monatlich zuzüglich Kosten der Unterkunft stellt man nicht ohne Not einen Hartz IV Antrag. Aus meiner Praxis als Vertreter von Selbstständigen ist mir bekannt, dass noch wesentlich mehr als bisher einen Hartz IV Antrag stellen könnten, weil sie hilfebedürftig sind.
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