Der Rechtsanwalt kann statt des Mandanten für diesen einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Viele Gerichte vertreten (wohl aus fiskalischen Gründen) die Ansicht, dass ein Antrag auf nachträgliche Beratungshilfe nur dann Erfolg haben kann, wenn bereits vor der Beratung oder der Vertretung der Mandant bei dem Rechtsanwalt einen Antrag auf Beratungshilfe unterschrieben hat (Amtsgericht Halle 7.05.2011 103 II 435/11). Da kann dann schon einmal ein Antrag auf Beratungshilfe nicht rechtzeitig gestellt worden sein, weil der Mandant das Datum die Unterschrift vergessen hat, was nicht selten passiert.
Zu: SG Nürnberg - Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Folgeeinladungen der Jobcenter wegen einem Meldeversäumnis sind nichtig und unwirksam
sozialrechtsexperte: Nürnberg: Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Hier der Ausgang, wie er nicht anders zu erwarten war: Ausgang des Verfahrens S 10 AS 679/10 wegen Nichtigkeit von Meldeaufforderungen « Kritische Standpunkte Dazu Anmerkungen von Detlef Brock, Teammitglied des Sozialrechtsexperten: SG Nürnberg v. 14.03.2013 - S 10 AS 679/10 Eigener Leitsatz 1. Folgeeinladungen des Jobcenters wegen einem Meldeversäumnis sind - nichtig und unwirksam, weil § 309 SGB III keine Rechtsgrundlage dafür ist, Hilfeempfänger die Pflicht zum Erscheinen zu einer Anhörung zu Tatbeständen einer beabsichtigen Sanktion aufzuerlegen. 2. Eine Folgeeinladung ist zu unbestimmt, weil der genannte Inhalt der Meldeaufforderung nicht als gesetzlicher Meldezweck im Sinne des Katalogs des § 309 Abs. 2 SGB III ausgelegt werden kann.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen