Mit dem Existenzsminimumsbericht wird der Teil des Einkommens, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG 25.09.1992 - 2 Bvl 8/91, 2 BvL 14/90) nicht besteuert werden darf, festgestellt.
Auf die Höhe des Regelbedarfs nach dem SGB II oder dem SGB XII hat der Existenzminimumsbericht keinen Einfluß. Im Existenzminimumsbericht werden lediglich die Daten aus der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS 2008), aus denen auch der Regelbedarf ermittel wurde, fortgeschrieben.
Zum Existenzminimumsbericht>>>
Auf die Höhe des Regelbedarfs nach dem SGB II oder dem SGB XII hat der Existenzminimumsbericht keinen Einfluß. Im Existenzminimumsbericht werden lediglich die Daten aus der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS 2008), aus denen auch der Regelbedarf ermittel wurde, fortgeschrieben.
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Kann sich mal jemannd dazu äußern,wieso es in diesem land zwei verschiedene existenzminima geben können soll und ob diese unlogik schon mal
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