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Hartz-IV-Klagen: Jeder Zweite erfolgreich - Chemnitzer Sozialrichter Martin Israng plädiert für Gesetzes-Vereinfachung

Etwa jede zweite Klage gegen Hartz-IV-Entscheidungen ist vor dem Chemnitzer und Dresdner Sozialgericht erfolgreich. Ein Ende der Verfahrenswelle ist nicht absehbar. Mit dem Chemnitzer Richter Martin Israng sprach Jürgen Becker über die Gründe dafür und die Schwachpunkte der Arbeitsmarktreform.

Freie Presse: Wie viele Hartz- IV-Verfahren sind aktuell beim Chemnitzer Sozialgericht anhängig?

Martin Israng: Von den Ende Juni dieses Jahres etwa 10.500 anhängigen Verfahren betrafen rund 4500 Hartz IV. Mit der sinkenden Arbeitslosigkeit ist auch die Anzahl der neu eingehenden Hartz-IV-Verfahren in den ersten acht Monaten dieses Jahres leicht zurückgegangen.

Freie Presse: Können Sie Entwarnung geben?

Martin Israng: Nein, denn unsere 18 Richter, die sich überwiegend mit Hartz IV beschäftigen, müssten sich trotzdem ein Jahr lang einschließen, um alle derzeit anhängigen Fälle abzuarbeiten, ohne dass auch nur ein einziger Neuer hinzukommen dürfte. Von einer Entspannung kann also keine Rede sein. Sollte die Konjunktur kippen, könnte es mit den Fallzahlen sofort wieder steil bergauf gehen. Hartz IV ist und bleibt ein Sorgenkind.

Freie Presse: Wie hoch ist die Erfolgsquote der Hartz-IV-Kläger in Chemnitz?

Martin Israng: Im vergangenen Jahr lag sie bei 44 Prozent. Auch in diesem Jahr haben die Kläger in deutlich mehr als 40 Prozent der Fälle einen Erfolg oder Teilerfolg erstritten. Statistisch nicht erfasst sind die Fälle, in denen die Klagepartei trotz eines Erfolgs die Klage zurück nimmt. Mit diesem Anteil läge die Erfolgsquote wohl bei etwa 50 Prozent.

Freie Presse: Warum müssen die Behörden ihre Entscheidungen so oft korrigieren?

Martin Israng: Die Hartz-IV-Gesetzgebung ist inzwischen mehr als 50 Mal geändert worden. Die gesamte Materie ist höchst komplex und schwer zu verstehen. Jetzt ist noch das Bildungspaket für Kinder hinzugekommen, für das es bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Wir haben auch den Eindruck, dass die Jobcenter personell unterbesetzt sind. Es scheint oft, als ob sich die Behörde wegen der vorgegebenen Fallbearbeitungszahlen das erste Mal vor Gericht ausreichend Zeit für die Beurteilung eines Falls nehmen kann.

Freie Presse: Spielt da auch das Zwischenmenschliche eine Rolle?

Martin Israng: Ein Behördenmitarbeiter hat objektiv zu entscheiden. Wenn er sich nicht frei von zwischenmenschlichen Problemen machen kann, muss er den Fall an einen Kollegen abgeben. Früher gab es mehr formale Fehler, heute geht es mehr ins Detail. Das Leben bleibt nicht stehen, sodass im Lauf der Zeit ja auch die Lebenssachverhalte der Bedürftigen vielschichtiger werden.

Freie Presse: Worum geht es bei den Klagen?

Martin Israng: Das Gros dreht sich um Kosten der Unterkunft, um Sanktionen oder um Einkommensanrechnungen bei Selbstständigen und Aufstockern.

Freie Presse: Zum Beispiel?

Martin Israng: Ich hatte kürzlich einen Fall mit mehreren Klagen einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Selbstständigen auf dem Tisch. Die Akte ist 3000 Seiten stark. Da wird zum Beispiel gestritten, ob 140 Euro Fortbildungskosten oder die Kosten für eine Zeitschrift den Gewinn und damit das anzurechnende Einkommen schmälern.

Freie Presse: Schlagzeilen machen spektakuläre Missbrauchsfälle: Die offiziellen Statistiken der Jobcenter sprechen indes lediglich von zwei bis drei Prozent...

Martin Israng: Es wird schon geschummelt, mal weniger, mal mehr. Absolut gesehen sind die Zahlen aber gering. Da wird ein anrechenbares Einkommen bewusst oder unbewusst verschwiegen oder es wird in Abrede gestellt, dass jemand gemeinsam mit jemandem in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Die sehr wenigen Fälle, die wir haben, geben wir an die Staatsanwaltschaft weiter.

Freie Presse: Was würden Sie an der Hartz- IV-Gesetzgebung vereinfachen?

Martin Israng: Ich finde den Ansatz gut, erwerbsfähige Arbeitslose aus einer Hand zu betreuen und Leistungen zu pauschalieren. Das ist allerdings aufgeweicht worden.

Freie Presse: Inwiefern?

Martin Israng: Wer zum Beispiel Bafög bekommt, hätte eigentlich bei Hartz IV außen vor sein sollen, unter bestimmten Umständen sitzt er aber wieder im Boot. Hartz IV sollte weiter vereinfacht werden. Der große Befreiungsschlag ist aber nicht zu erwarten.


Weiter hier: http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/TOP-THEMA/Hartz-IV-Klagen-Jeder-Zweite-erfolgreich-artikel8119655.php


Sozialrichter: Bei Hartz IV kommt der Rechtsfrieden zu kurz


Berlin - Michael Kanert, Richter am größten Sozialgericht Deutschlands in Berlin, zieht eine vernichtende Bilanz der Hartz-Arbeitsmarktreformen. "Bei Hartz IV wird oft nur auf die finanzmathematische Lösung geschaut, der Rechtsfrieden kommt immer wieder zu kurz. Und dafür müssen dann wir Sozialrichter sorgen", sagte Kanert dem "Tagesspiegel".

Kommentare

  1. Zitat:
    „Ein Behördenmitarbeiter hat objektiv zu entscheiden. Wenn er sich nicht frei von zwischenmenschlichen Problemen machen kann, muß er den Fall an einen Kollegen abgeben. Früher gab es mehr formale Fehler, heute geht es mehr ins Detail. Das Leben bleibt nicht stehen, sodaß im Lauf der Zeit ja auch die Lebenssachverhalte der Bedürftigen vielschichtiger werden.“
    Übersetzen wir das einmal in die Lebenswirklichkeit eines Hatz4-Gebeutelten:


    "Ein Behördenmitarbeiter hat objektiv zu entscheiden."

    Der Behördenmitarbeiter ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Angestellter, deswegen hat er, im Gegensatz zu einem Beamten, nicht Recht und Gesetz zu gehorchen, sondern seinem Vorgesetzten. Der ist wiederum höchstwahrscheinlich Angestellter, und so fort, bis zum höchsten Dienstvorgesetzten, der schließlich ein Beamter der Kommune oder im Von-der-Lie-en-Ministerium ist. Wenn also eine dieser Marionetten "objektiv" entscheidet, dann bedeutet das, er/sie/es entscheidet nach dem, was ihm von oben vorgegeben wird, nicht etwa nach den Wünschen oder Bedürfnissen des Hilfebedürftigen. Ziele sind dabei immer in erster Linie die Schönung der Statistik (wer in "Maßnahmen" steckt, ist angeblich nicht arbeitslos, etc.) und die Einsparung von Ausgaben (es werden möglichst viele Gelegenheiten ausgenutzt und geschaffen, um, angeblich objektiv, "Sanktionen" durchsetzen zu können.) - Kurz es sind Apparatschiks, welche einen Apparat am Laufen halten, das ist im Sinne des Bürokratismus effektiv und "objektiv".

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  2. Ein Beispiel für diese Unvorhersehbarkeit ist der Diebstahl. Mit der entsprechenden Strafnorm ist bis heute nur der „Gewahrsamsbruch“ an körperlichen Gegenständen erfaßt. Strom ist nicht körperlich, deswegen gibt es für die „Entziehung elektrischer Energie“ eine eigene Norm, § 248c StGB, gerne auch „Stromdiebstahl“ genannt. Denn Diebstahl und den § 242 gab es schon vor dem elektrischen Zeitalter, 248c kam erst später dazu, was man an der Numerierung gut erkennen kann. Nun gilt im Strafrecht der eiserne Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“, es ist das einzige Rechtsgebiet, in dem tatsächlich Schlüssel (Tatbestand) und Schloß (Rechtsnorm) exakt zueinander passen müssen. Und so konnten Stromdiebe, bevor es den § 248c gab, nicht belangt werden, weil der Tatbestand „rechtswidrige Zueignung einer S a c h e“ nicht erfüllt war.

    Aber das Strafgesetzbuch ist eben auch sehr scharf umgrenzt, weil nur wenige Dinge „bestraft gehören“, wie es der Volksmund gerne nennt. Das Bürgerliche Recht, das Sozialrecht oder die Vorschriften aus dem Bereich des Verwaltungsrechts sind dagegen um ein vielfaches umfangreicher, und können trotzdem nicht alle denkbaren Fälle abbilden. Und die (noch) nicht denkbaren erst recht nicht. Deswegen ist die Interpretation und die Sachverhaltserforschung sowie der Blick auf andere Rechtsnormen auch dort, wenn auch auf eine andere Art, sehr wichtig und sehr anspruchsvoll. Beispiele dafür findet man für den Bereich des SGB II auf Anhieb wenn man an die Stichworte „Bedarfsgemeinschaft“ oder „Einkommensanrechnung“ denkt.

    An Objektivität im Sinne eines Prinzips „Wenn A, dann folgt B“, ist hier kaum zu denken, und deswegen, das sei die Quintessenz meiner Rede, kann von Objektivität, wie sie die Amtsschimmel vor Augen haben, auch keine Rede sein.

    Apparatschiks möchten aber die Gesetze nicht interpretieren. Das ist umständlich, das haben sie nicht wirklich gelernt, und sie sehen es als ihre vordringliche Aufgabe an, Befehle auszuführen und lieber zu behaupten, dies sei (objektiv im Gesetz) so vorgesehen, als einzugestehen, daß sie bei näherer Betrachtung keine Ahnung haben.

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  3. „Früher gab es mehr formale Fehler, heute geht es mehr ins Detail.“

    Das kann man auch so interpretieren, daß die Apparatschiks zunächst nicht wußten / nicht wissen wollten, welche formellen Anforderungen an einen Verwaltungsakt zu stellen sind, und diese deshalb häufig schon aus formellen Gründen rechtswidrig waren. Nun sind die Verwaltungsakte häufiger als früher unangreifbar, aber die Bereitschaft, die Gesetze im oben erläuterten Sinne richtig auszulegen und anzuwenden, ist immer noch nicht vorhanden.

    Man fragt sich ja nun, warum, und ich habe da einen Verdacht...
    – Man stelle sich vor, „Jobcenter“ X würde sich entschließen, nur noch „Einladungen“ zu verschicken, die eindeutig den Zweck der Vorladung erkennen lassen. (§ 309 SGB III: Berufsberatung, Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen, Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren, Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch). Und man würde sich, was einem Wunder gleichkäme, gleichzeitig entschließen, nur noch dann eine „Einladung“ zu versenden, wenn er rechtmäßig wäre, die Vorladung also zur Erreichung des damit verbundenen (rechtmäßigen) Zwecks geeignet, erforderlich und verhältnismäßig wäre.

    Das wäre die Katastrophe, der Super-GAU, die Apokalypse der Hartz4-Vollstrecker. Denn: beinahe keine Vorladung hat einen der im Gesetz genannten Zwecke als Grund. Damit ist ein großer Teil bereits unrechtmäßig. Wenn doch ein gesetzlicher Grund erkennbar ist, scheitert die Rechtmäßigkeit an der Verhältnismäßigkeit (aber diese prüft ja niemand). Denn beinahe alle Zwecke, in beinahe jeder Situation, können auch ebensogut oder besser auf schriftlichem Wege erreicht werden, per Post. Ein Erscheinen zum Plausch mit dem „PAP“ ist gesetzlich nicht gefordert, und kann schlechterdings auch nicht gefordert werden. „Angaben“ muß man natürlich machen, „Mitwirken“ ebenfalls, ich zweifle aber extrem daran, daß hierzu auch eine Pflicht zum (allgemeinen) Gespräch mit wem auch immer gezählt werden kann.


    „Das Leben bleibt nicht stehen, sodaß im Lauf der Zeit ja auch die Lebenssachverhalte der Bedürftigen vielschichtiger werden.“

    Heißt in anderer Interpretation, daß mit der Zeit allen Beteiligten immer klarer wird, daß durch „objektive“ Verfahrensweisen die Rechtsverstöße der „Jobcenter“ auf differenzie Lebenssachverhalte immer deutlicher, vielleicht sogar immer mehr werden. Und daß die Betroffenen deswegen immer öfter bereit sind, dagegen zu klagen. Auch weil sie dasselbe Unrecht in den vergangenen Jahren immer wieder erlebt haben, und irgendwann ist eben das Maß voll.

    Die „Jobcenter“ wiederum haben nicht das geringste Interesse daran, hieran etwas zu ändern, denn während Rechtsverstöße auf der einen Seite Ärger, Einbußen an Rest-Lebensqualität, Leid und schließlich Tod bedeuten, sind sie der anderen Seite ein steter Quell der Freude, Selbstrechtfertigung (Gesetzesvollzug geglückt) und des von oben verlangten Erfolgs, der sich daran mißt, ob das verlangte Ziel der Leistungseinsparung (durch Vorenthalten von Geld am anderen Ende) erreicht worden ist.

    Der Herr Richter meinte es sicher so, wie er es sagte. Allerdings ist seine Sicht nur die eine Seite der Medaille. Die andere wollte ich beleuchten.

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