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VGH Mannheim Mehrbettzimmer in Altenheimen unzulässig

Die entsprechende Bestimmung der aktuellen Landesheimbauverordnung in Baden-Württemberg vom 18.04.2011 ist mit höherrangigem recht vereinbar. Ein Betreiber eines Altenheimes mit 24 Einzel- und 6 Doppelzimmer hatte gegen die Landesheimbauverordnung im Wege der Normenkontrollverfahrens  geklagt und verloren. Die Regelung, die nur Einzelzimmer zulässt verletzt nicht das recht des Heimbetereibers auf Berufsfreiheit, so der VGH Mannheim

Richtig so, denn ein Mehrbettzimmer ist für den laufenden Aufenthalt ungeeignet und verletzt die Menschenwürde. .

Kommentare

  1. Müssen also Eheleute in einem Altenheim in getrennten Zimmern untergebracht werden?

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  2. Hier sehe ich kein Problem. Im Altenheim sollten allerdings Ehepaare nicht in einem Zweibettzimmer, sondern in einer "Wohnung" mit zwei Zimmern untergebracht werden.

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  3. verletzt es also die Menschenwürde, wenn ein SHT in Niedersachsen die EZ-kosten nicht übernimmt?

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  4. Kann ich mir gut vorstellen, Argumente dafür finden sich wohl hinreichend.

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