Von einem Integrationsunternehmen gezahlte Motivationszuwendungen für einen psychisch Kranken sind kein die Sozialhilfe minderndes Einkommen
Das hat das Bundessozialgericht heute mit Urteil Az: B 8 SO 12/11 R in Kassel entschieden. Medieninformation Nr. 4/13 vom 28.02.2013 Nach § 84 SGB XII bleiben Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege als Einkommen außer Betracht, soweit die Zuwendungen nicht die Lage des Leistungsberechtigten so günstig beeinflussen, dass daneben Sozialhilfe ungerechtfertigt wäre. Das Integrationsunternehmen, ein Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, hat an den Kläger ohne eine Arbeitsleistung von diesem lediglich für die freiwillige Teilnahme an einem Arbeitstraining geringe Beträge von unter 60 Euro monatlich gezahlt, um dessen Bereitschaft zur Teilnahme an der Maßnahme zu fördern. Diese Zuwendung war zwar geknüpft an die tatsächliche Teilnahme an der Maßnahme; allerdings bestand kein gegenseitiges Verhältnis von Leistung und Gegenleistung, weil der Kläger nicht am Arbeitstraining teilnehmen musste. Die Geldzahlung des Integrationsunternehmens, die in ihrer geringen Höhe die Lage de...