Hartz-IV-Empfänger sind ohne Chance auf günstige Mietwohnungen. Die schäbige Alternative heißt Notunterkunft.
Weiter hier:
Anmerkung:
So wie hier sieht es in vielen Teilen Deutschlands aus, eine Schande für Jedermann.
Wir, dass Team des Sozialrechtsexperten möchten darauf hinweisen, dass der Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft oder Notunterkunft einen erforderlichen Umzugsgrund darstellt.
Lesehinweis:
Eine Unterkunft muss nicht jede religiöse Ausgestaltung des Privatlebens ermöglichen - Keine andere Unterkunft aus religiösen Gründen - Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft zumutbar
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
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