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Jobcenter Leipzig kritisiert Urteil zu Durchwahlnummern als nicht praktikabel


Die Berater seien zum einen oftmals in Gesprächen mit Arbeitssuchenden und hätten nebenher keine Zeit für Telefonate.

Zum anderen mache es der Datenschutz unmöglich, mit einem Arbeitssuchenden zu telefonieren während ein anderer Kunde im Büro sei.

Das Jobcenter behalte sich rechtliche Schritte gegen das Urteil vor, wolle zunächst aber dessen Begründung abwarten.

Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass die Durchwahlnummern herausgegeben werden müssen.  

Es gab damit einer auf Sozialangelegenheiten spezialisierten Anwaltskanzlei recht. Diese hatte moniert, dass das Leipziger Jobcenter nur über eine zentrale Servicenummer erreichbar und eine telefonische Durchwahl zu den Sachbearbeitern nicht vorgesehen sei.

Die Anwaltskanzlei berief sich bei ihrer Forderung nach Herausgabe der Nummern auf das Informationsfreiheitsgesetz.

" Die Entscheidung des VG Leipzig ist eine systematisch und inhaltlich richtige Entscheidung. "

Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock - Teammitglied des Sozialrechtsexperten RA L. Zimmermann.

Kommentare

  1. »Dann sollen sie eben mehr Personal einstellen!« meint die Leipziger RAin Kristina Sosa Noreña in der "Jungen Welt".

    http://www.jungewelt.de/2013/01-15/026.php

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  2. "Solche Anrufe seien aus zwei Gründen unpraktisch:

    Die Berater seien zum einen oftmals in Gesprächen mit Arbeitssuchenden und hätten nebenher keine Zeit für Telefonate.

    Zum anderen mache es der Datenschutz unmöglich, mit einem Arbeitssuchenden zu telefonieren während ein anderer Kunde im Büro sei."
    .......
    Die Vertreter des JobCenters reden dummes Zeug.
    Bevor die JobCenter umstrukturiert, und Anrufer auf ein CallCenter verwiesen wurden, konnte man ja zum zuständigen Sachbearbeiter durchtelefonieren.
    Die Sachbearbeiter haben einem "Kunden" die Nummer gegeben und darauf hingewiesen, daß sie zurückrufen, wenn sie Zeit dazu haben. Die Nummer des Anrufers sei auf dem Display des Telefons sichtbar, bliebe dort gespeichert. Sobald der Sachbearbeiter dann Zeit hat, ruft er zurück. Das funktionierte auch.

    Wenn die Vertreter des JobCenters jetzt behaupten, dies sei unpraktikabel, lügen sie.

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  3. Der Alltags-Blick in die Zimmer der Jobcenter straft derlei Behauptungen in der Tat Lügen: Wo vielfach zwei bis drei Mitarbeiter in einem Raum und Tisch an Tisch parallel Antragsteller und Arbeitssuchende sitzen haben und fern von Begriffen wie Datenschutz oder Privatsphäre persönliche, finanzielle und andere Details palavern oder gar in Grossraumbüros mit bestenfalls "Schein"Trennwänden wundert nicht, wenn der Leser der Kritik des Jobcenters Leipzig einen höhnischen Lachanfall bekommen muss.

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  4. Datenschutz und Jobcenter verhalten sich wie Feuer und Wasser zueinander. Da es mehr Beamte im Jobcenter als beim Datenschutz gibt, obsiegt das Wasser, der Datenschutz wird ständig und wissentlich im Jobcenter ausgelöscht.

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