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Teurer Beistand für Jobcenter Wittenberg - 750 000 Euro

WITTENBERG/MZ. Eine Kanzlei aus Delmenhorst vertritt neuerdings das Wittenberger Jobcenter bei Klageverfahren. 750 000 Euro sollen dafür aufgewendet werden.


Beide Nachrichten sorgen in Stadt und Kreis für Verwunderung, gelinde gesagt. Entsprechende Gerüchte, die der MZ zugetragen worden sind, bestätigten sich am Freitag.

Der Anwalt und Abgeordnete der Linken, Jörg Schindler, verweist auf eine Anfrage, die er jüngst im Sozialausschuss des Kreistages stellte. In der von Landrat Jürgen Dannenberg (Linke) unterschriebenen Antwort wird bejaht, dass seit kurzem Rechtsbeistände eingesetzt werden.

Das basiere auf einem Beschluss der Trägerversammlung des Jobcenters - Träger sind Landkreis und Agentur für Arbeit.

Ressourcen schaffen

Die Kosten, heißt es in dem Papier, ergeben sich aus der "Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz" und belaufen sich auf die bereits erwähnten 750 000 Euro. Ziel sei es, "Ressourcen für den Widerspruchsabbau entsprechend der 2012 abgeschlossenen Zielvereinbarung zu schaffen".

Schindler zeigt sich "befremdet von der Geschichte". Es sei schließlich üblich, dass sich das Jobcenter selber vertritt, durch Mitarbeiter aus dem eigenen Hause mit juristischem Sachverstand. Das sei auch in Wittenberg jahrelang so gehandhabt worden.

Schindler fragt sich nun, warum das plötzlich geändert wird. Er fragt sich überdies, warum ausgerechnet eine Kanzlei aus dem unweit von Bremen gelegenen Delmenhorst zum Zuge kommt.

Als Kreistagsabgeordneter, räumt Schindler ein, "habe ich natürlich ein Interesse daran, dass die Verfahren abgebaut werden. Aber muss es denn so eine teure Variante sein?

" Für 750 000 Euro, rechnet er vor, könnten mehrere juristische Mitarbeiter eingestellt werden. Und denen, die bislang im Einsatz waren, bescheinigt der Anwalt Kompetenz.


Anmerkung:

Dass die Delmenhorster Kanzlei auserwählt wurde, begründet der Geschäftsführer mit deren Ruf: "

Die agiert schon erfolgreich an mehreren Standorten in diesem Bereich, bundesweit." Erfolgreich natürlich aus Sicht des Jobcenters - Rotte spricht von einer Quote von 70 Prozent, gewonnene Verfahren und Klagerücknahmen.

Außerdem führe die Kanzlei, die eine Zweigstelle im thüringischen Mühlhausen betreibt, keine Klagen gegen das Jobcenter Wittenberg.


Für 750 000 Euro - was meint Ihr? Soll der Sozialrechtsexperte ab sofort nicht mehr gegen Jobcenter klagen? 


Kommentare

  1. Scheint als ob die nur Wald und Wiesen Anwälte als Gegner hatten. ;-)....oder 70% keinen Anwalt für Sozialrecht...

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  2. Das muss doch jeder Anwalt, jede Anwältin für sich selbst entscheiden.

    Da gibt es den RA Scot Möbius mit Kanzleien in Eisenach und Mühlhausen, der von der ARGE in die Selbständigkeit wechselte (http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=sw&dig=2010%2F06%2F19%2Fa0116&cHash=8961876fdb)und nun den ehemaligen Arbeitgeber verklagt.

    Interessant ist die Frage, wer trägt die Kosten dieser "eingekauften" Anwaltskanzlei, nicht die Prozesskosten, beim Unterliegen?

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  3. Die Kosten der eingekauften Rechtsanwälte trägt unabhängig von obsiegen und Unterliegen immer das Jobcenter, weil von den Klägern keine Kostenerstattung verlangt werden kann.

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    1. Warum sollte von den Klägern im Falle ihres Unterliegens keine Erstattung der RA-Kosten des Jobcenters verlangt werden können?

      Was Sie wohl meinen - und dann eigentlich auch so schreiben sollten - ist doch lediglich, dass eine Vollstreckung der Kostenerstattung in das Einkommen, aufgrund Unterschreitens der Pfändungsfreigrenze, in jedem Fall in's Leere laufen wird.

      Eine Vollstreckung in das (verwertbare) Vermögen hingegen nicht nur möglich, sondern in ca. 1/4 der Fälle - insbes. vorhandene Kfz - erfolgreich sein wird. Hinzukommen bestimmt 5-10%, die zur Vermeidung der Abgabe der EV eine Ratenzahlung vereinbaren; obwohl vom Einkommen/Vermögen her objektiv unmöglich.

      Insofern ist eine Vollstreckungsquote von mind. 30% doch gar nicht so unattraktiv für die Jobcenter. Zudem bin ich mir sicher, dass bei der Entscheidung nicht nur besagte 30% einkalkuliert wurden, sondern für die Zukunft dahingehend geplant worden ist, eine Klageeindämmung durch Kostenangst zu erreichen.

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    2. Es reicht nicht das diese MENSCHEN gesellschaftlich ganz unten sind, nein Sie fordern auch noch die rechtlich abgesicherte Unterjochung. Bei gleichzeitiger Aufgabe jeder Daseinswürde.

      In meinen Augen haben sie absolut nichts menschliches mehr an sich. Empathie ist für sie ein Relikt aus einer anderen Welt.

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  4. Da sieht man mal wie viel Geld der Jobcenter für sowas hat .
    Sollten mal lieber das Geld , für Föderungen und weiterbildungen (keine
    Sinnlose Masssanhemen )der Érwerbslosen ausgeben .Die Rechtsanwalts Kanzeil die diesen antrag animmt ,darf jetzt zu Gusnten des Jobcenters entscheiden , und der Jobcenter darf sich freuen ,auf kosten der Erwerbslosen ,Verfahren zu gewinnen ,und die sanktionierung der Jobcenter geht weiter (da Sie sich ja jetzt im Recht fühlen )

    Und beide sind glücklich .Ist einfach nur erbärlich.

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