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Datenschutz beim Jobcenter - Kontoauszug im Gebüsch - Bundesweit verschwinden Unterlagen in Jobcentern - geschätzte Verlustrate 30 Prozent

Der Antrag einer Bremer ALG-II-Bezieherin gelangt aus dem Jobcenter-Briefkasten auf die Straße - ein Problem, das der Bundesdatenschutz-Beauftragte schon 2011 bemängelte.


BREMEN taz | Ein Anruf am Abend: „Ich weiß, dass Sie allein wohnen und was Sie in den letzten Monaten verdient haben.“ Der Unbekannte am anderen Ende des Telefons kennt zahlreiche Details aus Anna Schmidts* Leben. All das zumindest, was aus ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld hervorgeht, den sie ein paar Stunden zuvor persönlich in den Briefkasten des Jobcenters Bremen-Mitte geworfen hatte – im Inneren, in der Wartehalle.

Der Anrufer fand Schmidts komplette Unterlagen abends im Gebüsch. Das war Ende November.

Dabei hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte auf das Problem der unsicheren Briefkästen beim Jobcenter Bremen schon vor über einem Jahr hingewiesen. Erwerbslosenberatungen berichten, dass regelmäßig Briefe verschwinden. Erst jetzt soll sich etwas ändern.

Bereits 2011 hatte der das Bremer Jobcenter nach einem „datenschutzrechtlichen Kontrolltermin“ auf die unsicheren Briefkästen hingewiesen:

 „Diese Briefkästen waren durch ihre geringe Größe und ihre Standorte nicht ausreichend vor unberechtigten Zugriffen geschützt“, antwortet Juliane Heinrich, Sprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragten, der taz.

Der Bundesbeauftragte habe „das Jobcenter Bremen aufgefordert, diese Briefkästen durch größere Exemplare ersetzen und regelmäßig leeren zu lassen“. Im Zuge der Kontrolle seien auch weitere datenschutzrechtliche Mängel festgestellt worden, das Verfahren sei aber frühestens Ende Januar abgeschlossen.

Es droht nicht nur Datenklau

Dass im Jobcenter Bremen immer wieder Unterlagen verschwinden, ob aus dem Briefkasten oder auf anderem Weg, ist kein neues Problem: Tobias Helfst vom Bremer Erwerbslosenverband (BEV) schätzt, dass dies jedem Dritten in seiner Sprechstunde passiert. „Das ist Alltag“, so Helfst.

Weil nicht nur Datenklau droht, sondern auch die Möglichkeit, Fristen zu verpassen, rät er dazu, sich den Eingang jedes einzelnen Briefes quittieren zu lassen.

Bundesweit verschwinden Unterlagen in Jobcentern

Laut dem Sozialwissenschaftler Harald Thomé vom Wuppertaler Selbsthilfeverein Tacheles sind verloren gegangene Unterlagen bei Jobcentern bundesweit ein Problem.

Immer wieder gebe es darüber Beschwerden von Wohlfahrtsverbänden. Auch er schätzt die Verlustrate auf 30 Prozent. „Warum das passiert, ist mir unbegreiflich.“ Einen Grund vermutet er in der „katastrophalen Unterbesetzung“.

Anmerkung: SG Stade 28. Kammer, Beschluss vom 03.09.2009, S 28 AS 560/09 ER


Gesetzliche Verpflichtung der Sozialleistungsträger zur Erteilung einer Eingangsbestätigung


Trotz der Schwierigkeiten für Leistungsempfänger, im Einzelnen den Nachweis über die Einreichung von Unterlagen bei einem Sozialleistungsträger nachzuweisen, besteht keine gesetzliche Grundlage für eine Verpflichtung von Behörden zur Erteilung von Eingangsbetätigungen bzw Eingangstempeln.

Der Bürger ist auf die üblichen Wege des Nachweises zu verweisen, zB die Versendung der Unterlagen per Einschreiben oder per Telefax mit Sendebericht.

Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

Kommentare

  1. Zur Eingangsbestätigung das BMAS vom 22.12.2008 auf Anfrage zu Vorkommnissen in der ARGE (jetzt Jobcenter) Berlin-Neukölln:
    "Ich teile Ihre Ansicht, dass die Arbeitsgemeinschaft nicht berechtigt ist, die Bestätigung des Eingangs von Schriftstücken der Bürger zu verweigern."
    Weiter: http://snipurl.com/262mro4
    Schreiben des BMAS (PDF, 215 KB): http://snipurl.com/262mryy

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  2. Einwurf unter Zeugen ist kostenlos und als Nachweis geeignet.

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