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Jobcenter muss Durchwahlnummern herausgeben - VG Leipzig zum Informationsfreiheitsgesetz

Leipzig (dapd). Jobcenter müssen einem Urteil zufolge die Durchwahlnummern von Sachbearbeitern herausgeben.

Das entschied am Donnerstag das Verwaltungsgericht Leipzig. Es gab damit einer auf Sozialangelegenheiten spezialisierten Anwaltskanzlei recht.

Diese hatte moniert, dass das Leipziger Jobcenter nur über eine zentrale Servicenummer erreichbar und eine telefonische Durchwahl zu den Sachbearbeitern nicht vorgesehen sei.

Die Anwaltskanzlei berief sich bei ihrer Forderung nach Herausgabe der Nummern auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Das Gesetz sieht den umfassenden Zugang zu amtlichen Informationen vor, sofern nicht Sicherheits- und Datenschutzgründe dagegen sprechen. Diese liegen nach Ansicht des Gerichts beim Jobcenter nicht vor. Die Telefonnummern von Behördenmitarbeitern unterlägen nach dem IFG nicht dem persönlichen Datenschutz. Die innere Organisation des Jobcenters allein sei kein Kriterium, um Informationsansprüche zurückzuweisen.

Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Aktenzeichen: 5 K 981/11).

VG Leipzig, Urteil vom 10.01.2013 - 5 K 981/11

Kommentare

  1. Ein guter Tipp. Ich habe soeben eine IFG-Anfrage an das hiesige Jobcenter gestellt.

    Es ist ziemlich nervtötend, wenn die Jobcentermitarbeiter ihre Kunden noch am späten Nachmittag wegen Bagatellen anrufen, sich selbst aber hinter einem externen Callcenter verstecken.

    Wenn genügend Betroffene mitmachen, liegen in Kürze bundesweit alle Telefonverzeichnisse vor.

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    1. Ich würde das nervig finden, wenn mein Sachbearbeiter in meiner Beratung ständig angerufen wird und sich auf die Beratung nicht konzentrieren kann, weil er ständig gestört wird

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  2. Tja und dann, was passiert dann? Ständig anrufen weil man jetzt die Nummer hat - und beim nächsten eigenen Termin immer selber im Gespräch unterbrochen wird, rausgeschickt wird weil man selber vom Telefonat, selbst den Namen nicht mitbekommen darf? Ist das die gewünschte Verbesserung oder macht das die ohnehin schwierige Situation nicht noch schwieriger und der Pokal die Telefonliste zu haben wird zum Bumerang beim eigenen Termin! Na dann viel Spass beim gegenseitigen Ärgern. Helfen wird das keinem!

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    1. Super geantwortet, das spricht mir aus der Seele

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    2. Es hilft derzeit aber auch niemanden, wenn man 2 oder mehr Tage warten muß bis das man endlich einen Rückruf erhält.
      Vor allem da es sich beim Leistungssachbearbieter um Angelegenheiten des Existenzminimums handelt.
      Jedenfalls haben Sachbearbeiter eine Telefonanlage, damit kann man bei uns Anrufe per Tastendruck umleiten. Des weiteren hätte der MA die Möglichkeit kurz darauf zu verweisen das er in einem Gespräch ist und später zurück ruft.
      Ich habe es oft erleben müssen das Interne Anrufe wegen belanglosem geführt werden, genau so auch Störungen durch andere MA welche mit der Tasse Kaffe in der Hand zum "quasseln" rein kommen. Krönung des ganzen war aber das ich wärend eines termins raus gebeten wurde, eine geschlagene Stunde auf dem Flur gesessen hab, weil Intern Geburtstag gefeiert wurde. Daher unterstelle ich mal einfach und dreist das Störungen erwünscht sind.

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  3. Wenn man berücksichtigt, dass in vielen Jobcentern die meisten Kundentermine vormittags liegen und die Nachmittagsstunden für schriftliche Arbeiten vorgehalten werden, lassen sich Telefongespräche sehr sinnvoll steuern.

    Außerdem werden Termine überwiegend zur vollen Stunde oder halbstündlich gelegt. Wer entsprechend vorher anruft, trifft die Mitarbeiter ebenfalls oft genug in Besucher freien Zeiten an.

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