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Die neuen Tagelöhner - Immer mehr Arbeitssuchende werden von den Jobcentern in die Zeitarbeit gedrängt- der Gesetzgeber und die BA haben einen Teufelskreis geschaffen - die Wahrheit kommt ans Licht - Alles nur Fehlentwicklung?

Immer mehr Arbeitssuchende werden von den Jobcentern in die Zeitarbeit gedrängt.

von Norma Spindler


Wer beim Jobcenter einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen muss oder sich auf den Seiten der »Jobbörse«, der offiziellen Stellenvermittlungsbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Internet, auf Arbeitssuche begibt, hat wenig Aussicht darauf, einen Job zu finden, von dem man leben oder sich eine Zufkunft aufbauen kann.

Dass mittlerweile ausgerechnet die BA der denkbar schlechteste Partner bei der Jobsuche ist, hat mehrere Gründe.

Zum einen stellt die BA ihre »Jobbörse« zahlreichen privaten Stellenvermittlern zur Verfügung, die in Form sogenannter Vermittlungsgutscheine Provisionen für eine Leistung einfordern, die eigentlich von der BA selbst zu erbringen wäre.

Zum anderen arbeitet die BA immer häufiger mit Zeitarbeitsfirmen zusammen. Einzelne Jobcenter in Berlin gehen dabei sogar so weit, private Zeitarbeitsfirmen in ihren Räumlichkeiten sogenannte Messen abzuhalten zu lassen.

Zu solchen Veranstaltungen werden die »Kunden« der Jobcenter mit einem Rechtsfolgebescheid eingeladen.

Diese Praxis hat solche Ausmaße angenommen, dass mittlerweile die Medien darauf aufmerksam geworden sind:

»Schnell vermittelt, schnell wieder arbeitslos«, titelte Spiegel Online Mitte Januar.

 »Ein immer größerer Anteil von Arbeitslosen wird in die Zeitarbeit vermittelt anstatt in normale Beschäftigungsverhältnisse.« Im Boomjahr 2010 habe der Anteil der Zeitarbeit bei den Vermittlungen sogar über dem regulärer Beschäftigungsverhältnisse gelegen, berichtete Spiegel Online.

Diejenigen, die vom Jobcenter in schlecht bezahlte und oft befristete Zeitarbeitsverhältnisse vermittelt werden, verdienen häufig so wenig, dass sie beim Jobcenter einen Antrag auf Aufstockung stellen müsssen.

Die Zeitarbeitsfirmen werden so aus Steuergeldern subventioniert. Wenn das befristete Arbeitsverhältnis endet, landen viele wieder unmittelbar beim Jobcenter. Den Mitarbeitern der Jobcenter muss diese Misere gleichgültig sein, schließlich werden sie nach der Anzahl ihrer Vermittlungen bewertet und nicht danach, ob sie mit ihren »Kunden« eine vernünftige berufliche Perspektive entwickelt haben.

Arbeitslose, die in einem Zwei-Wochen-Job untergekommen sind, werden in der Statistik als vermittelt beziehungsweise integriert geführt.

Auf diese Weise kommen die Erfolge zustande, die von der BA vermeldet werden. Nachhaltigkeit ist dort kein Thema.

»Wir werden nach der Anzahl unserer ›Integrationen‹ bewertet«,

berichtet die Mitarbeiterin eines Berliner Jobcenters.

»Als erfolgreiche ›Integration‹ gilt bereits eine Vermittlung, die eine Beschäftigung von mindestens acht Tagen zur Folge hat.

Ich habe ›Kunden‹, die habe ich schon drei Mal vermittelt.«

Statistisch gesehen entsteht der Eindruck einer hohen Anzahl von Vermittlungen von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt.

Tatsächlich sind viele Vermittelte jedoch schon kurz nach der Vermittlung wieder arbeitslos.

Einem Bericht der Welt zufolge ist das bei gut der Hälfte der Betroffenen innerhalb der ersten drei Monate nach der Arbeitsaufnahme der Fall.

Dass die Mitarbeiter der Jobcenter bei der Vermittlung von Arbeitslosen auf diese Problematik wenig Rücksicht nehmen können, liegt unter anderem daran, dass in vielen Fällen auch ihre Tätigkeit bei der BA befristet ist.

Beispielsweise droht sämtlichen Mitarbeitern der BA, die 2011 im Rahmen der sogenannten »Berliner Joboffensive« eingestellt wurden, bald die Entlassung. Im März laufen ihre Zweijahresverträge aus.

Auf eine Verlängerung oder eine Entfristung können nur diejenigen hoffen, die sich in den vergangenen zwei Jahren durch eine hohe Anzahl an Vermittlungen besonders hervorgetan haben.

Dass der Gesetzgeber und die BA einen Teufelskreis geschaffen haben, angesichts dessen man Arbeitslosen nur raten kann, beim Jobcenter eher nicht auf Unterstützung zu hoffen, ist der BA mittlerweile selbst aufgefallen.

Frank-Jürgen Weise, der Vorstandsvorsitzende der BA, möchte das nun ändern, berichtete Spiegel Online.

Weise habe Fehlentwicklungen eingeräumt, in Zukunft will er sich auch an Kriterien wie der Qualität der Vermittlung, dem Kundenwohl und dem Aspekt der Nachhaltigkeit orientieren.

Zu den Fehlentwicklungen gehört sicher auch, dass die »Jobbörse« der BA für Arbeitnehmer, die sich beruflich umorientieren möchten, eine bessere Stelle suchen oder sich einfach informieren wollen, unattraktiv ist. Wer bei der Jobsuche auf die Agentur zurückgreifen möchte, muss alle beruflichen und viele persönliche Daten einpflegen lassen.

 »Die Dienstleistung der Agentur für Arbeit kann nur in Anspruch nehmen, wer auch bei der Bundesagentur registriert ist«, teilt eine Mitarbeiterin der Bundesagentur in Dresden mit, jeder benötigt eine Kundenummer.


Anmerkung: Wurden die Bürger und Leser getäuscht- es scheint, als alles nur Lug und Trug sei!

Kommentare

  1. Dass das Ganze eine riesen Statistikschieberei der BA, sowie unserer Politiker ist, um sich profilieren zu können, ist wohl nichts Neues. Interessant wird es erst, wenn man hinter die Kulissen schaut. Die Firmen, in deren Aufsichtsräten, sich unsere Politiker niedergelassen haben, sind auch meistens die jenigen, die am meisten Personal freisetzen. Dank BA und Jobcenter gibt's ja genug günstige Zeitarbeiter als Ersatz ... Früher gab es für diese Art von Aufsichtsratvergütungen, eine andere Bezeichnung (wenn ich mich recht erinnere.) ... Oder?

    Hier in Gelsenkirchen, stellt sich mir eine andere Frage:

    Sieht man sich, in meinem Fall, die Adresse der Rechtsabteilung des Jobcenters (als Beklagte) und die Adresse des Sozialgerichts (als Entscheider) an, so stellt man fest, dass diese identisch sind (Ahstraße 22)!!

    Zufall?

    Wenn man das Verhalten des SG Gelsekirchen (gemäß meiner Erfahrung) betrachtet, wohl eher "nicht".

    Selbst nach mehrfacher Aufforderung, mir mein verfassungsmäßig garantiertes Recht, auf anwaltliche Vertretung zu gewähren, ist bis dato "nichts" geschehen.

    Ich habe sogar schon angedroht, das SG Gelsenkirchen, mit in Regress zu nehmen. (Bisher ohne Erfolg.)

    Ein Verfahren ist bereits ohne Verfahren und ohne anwaltliche Vertretung, abgewiesen worden. (Zwangsrückkauf Lebensversicherung [Altersversorgung] bei Eintritt in Hartz IV ... mit Verlust [ca. 100.000 € Ablaufleistung]).

    Mir ist bewußt, dass diverse Anwälte, ungern Fälle übernehmen, die schon zu weit fortgeschritten sind. (Ohne PKH kann ich mir jedoch keinen Anwalt leisten. (Dieses wissen sowohl Sozialgericht, wie auch das Jobcenter ...)

    Kommt nur mir das Ganze spanisch vor !?!?

    Ich bin zwar nicht auf den Kopf gefallen und weiß mir in etwa zu helfen aber in Rechtsangelegenheiten des SGB II bin ich "etwas" überfordert.

    Ich brauche DRINGEND Hilfe und bin für jeden Vorschlag dankbar.

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  2. Hast du schon mal versucht auf den großen Jobbörsen im deutschsprachigen Raum zu suchen? Das wäre mein erster Ansatz!

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