Direkt zum Hauptbereich

Jobcenter sollen Hartz-IV-Empfänger besser betreuen - Jobvermittlung ist oft Fließbandarbeit - Für die zusätzlichen Vermittler stünden - 33 Millionen Euro zu Verfügung

 In 13 NRW-Jobcentern soll das jetzt anders werden. Zusätzliche Berater sollen dafür sorgen, dass Arbeitslose schneller eine neue Stelle erhalten.


Die Arbeitsagentur will sich in Nordrhein- Westfalen intensiver um Arbeitslose mit guten Job-Perspektiven kümmern.

Bis zum Jahr 2015 sollen so zusätzlich etwa 20.000 Arbeitslose eine Stelle finden, wie die Chefin der NRW-Regionaldirektion, Christiane Schönefeld, am Montag in Düsseldorf berichtete.

In zunächst 13 von 35 Jobcentern in NRW werde das Personal um 238 Vermittler aufgestockt. Dort sollen künftig 553 Fachkräfte 57.000 Arbeitslose über 25 Jahre betreuen, die als gut vermittelbar eingestuft werden.

Insgesamt gelten in NRW 82.000 Arbeitslose dieser Altersgruppe als "marktnah".

Dies bedeute, dass sie wegen ihrer Qualifikation, Motivation und Leistungsfähigkeit am ehesten dem Anforderungsprofil von Arbeitgebern entsprechen, erläuterte Schönefeld.

 

Millionen für zusätzliche Vermittler



Für die zusätzlichen Vermittler stünden 33 Millionen Euro zu Verfügung. Ein Vorläufer in Berlin habe ergeben, dass die massive Verbesserung des Betreuungsschlüssels von 1:150 auf 1:100 die Vermittlungschancen erheblich steigerten.






Kommentare

  1. Primo:

    Zunächst die Pressemitteilung der BA - BA erweitert „Joboffensive“ – Mit mehr Vermittlern zu mehr Beschäftigung: http://snipurl.com/266q5vt

    Secundo:

    Der Sozialticker - Berliner Hartz IV Armenhaus wird nach NRW exportiert.
    Anmerkung Sozialticker … zieht euch in NRW schon mal warm an … wird kalt draußen!!! http://snipurl.com/266q9ab

    Tertio:

    Der Druck auf die betroffenen Erwerbslosen wird verstärkt, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, die nicht zum Leben reichen und mit Hartz IV aufgestockt werden müssen unter Androhungen von Kürzungen des kärglichen Hartz-IV-Satzes anzunehmen.

    AntwortenLöschen
  2. Zitat: "Bis zum Jahr 2015 sollen so zusätzlich etwa 20.000 Arbeitslose eine Stelle finden."

    Es werden ganz genau 238 eine neue Stelle finden. Als "Vermitter", wie die Schergen hier genannt werden. - Ach nein, es handelt sich ja der Verlautbarung nach um "Fachkräfte", dero 553 Stücker. Also wird ein Dahergelaufener dadurch, daß er dort Arbeit findet, automatisch eine Fachkraft. - Interessant.

    Aber zurück. 19762 werden mit Sicherheit keine Stelle finden, denn diese Stellen müßten doch offenbar erst aus dem Boden sprießen. - Weissagte man uns nicht erst vor kurzem einen Anstieg der Arbeitslosenzahlen für das laufende und das nächste Jahr?

    Fazit: Wie immer alles kalter Kaffee, was von der Arbeitslosenschikanierungsfront herüberschallt. Gewäsch. Propganda. Nebelwerferei. Aktionismus, Dilettantismus. Nichts als Verbaldiarrhoe. - Denn bald ist ja Wahl, da muß man ja etwas unternehmen. Oder zumindest so tun, als unternähme man etwas.

    AntwortenLöschen
  3. Wie man den entsprechenden Mappen zum "Workfare" oder aber auch Neusprech "Work First" entnehmen kann, geht es lediglich um (Vorsicht, wieder Neusprech!) A-Jobs!

    Wenn hier also von der angeblich so tollen Vermittlungsquote die Rede ist, ist der letzte Abfall gemeint, den die Zeitarbeitsfirmen an noch einigermaßen klar denkende Menschen nicht loswerden können und daher per Zwang in den Räumlichkeiten der NRWleschen Jobcenter den wehrlosen Schafen andienen.

    Nach neoliberaler Logik bewirbt es sich ja aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis leichter als aus der Arbeitslosigkeit heraus, also sollen die Schafe hernach sich dann aus einem A-Job in einen B-Job bewerben.

    In Wirklichkeit natürlich haben ja die ganzen subventionierten A-Jobs schon längst die B-Jobs in riesengroßer Zahl verdrängt, so dass die "Glücklichen" nach spätestens drei Monaten wieder auf der Matte stehen.

    Dies ist aber für keinen folgsamen Jobcenterschergen ein Problem, denn derjenige wird dann einfach nochmal in ein anderes prekäres Schweineverhältnis vermittelt - so kommen die aberwitzigen Quoten von 50-54% dieser "Offensiven" überhaupt zustande.

    AntwortenLöschen

Kommentar veröffentlichen

Beliebte Posts aus diesem Blog

Zu: SG Nürnberg - Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Folgeeinladungen der Jobcenter wegen einem Meldeversäumnis sind nichtig und unwirksam

sozialrechtsexperte: Nürnberg: Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Hier der Ausgang, wie er nicht anders zu erwarten war: Ausgang des Verfahrens S 10 AS 679/10 wegen Nichtigkeit von Meldeaufforderungen « Kritische Standpunkte Dazu Anmerkungen von Detlef Brock, Teammitglied des Sozialrechtsexperten: SG Nürnberg v. 14.03.2013 - S 10 AS 679/10 Eigener Leitsatz 1. Folgeeinladungen des Jobcenters wegen einem Meldeversäumnis sind - nichtig und unwirksam, weil  § 309 SGB III keine Rechtsgrundlage dafür ist, Hilfeempfänger die Pflicht zum Erscheinen zu einer Anhörung zu Tatbeständen einer beabsichtigen Sanktion aufzuerlegen. 2. Eine Folgeeinladung ist zu unbestimmt, weil der genannte Inhalt der Meldeaufforderung nicht als gesetzlicher Meldezweck im Sinne des Katalogs des § 309 Abs. 2 SGB III ausgelegt werden kann.

Kann ein Leistungsbezieher nach dem SGB II für seinen unangemessenen Stromverbrauch keine Gründe benennen, muss das Jobcenter seine Stromschulden nicht übernehmen.

Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übernommen werden, sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden und soweit die Schuldübernahme zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertig und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen gewährt werden.  Die Rechtfertigung der Schuldenübernahme ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, in den auch Billigkeitserwägungen einfließen (Beschluss des erkennenden Senats vom 2. Juni 2009 – L 14 AS 618/09 B ER). Mit rechtskräftigem Beschluss vom 23.09.2011 hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , - L 14 AS 1533/11 B ER - geurteilt, dass Gründe für einen "unangemessenen" Stromverbrauch in einem einstwe

Die Versicherungspauschale von 30 EUR nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-VO kann von einem einzelnen Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft nur einmal abgezogen werden.

§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-VO Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil vom 06.06.2011, - L 1 AS 4393/10 - Die Versicherungspauschale von 30 EUR nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-VO kann von einem einzelnen Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft nur einmal abgezogen werden(BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 51/09 R-; Rdnr. 4). Eine erneute Berücksichtigung scheidet auch dann aus, wenn eine sog. gemischte Bedarfsgemeinschaft vorliegt und Einkommen eines nichtbedürftigen Mitglieds einem bedürftigen Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zugerechnet wird. https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=144213&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive = Anmerkung: 1. Vom Einkommen volljähriger Hilfebedürftiger ist ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen, die nach Grund und Höhe angemessen sind, gemäß § 11 Abs 2 Nr 3 SGB II als Pauschbetrag abzusetzen (§ 6 Abs 1 Nr 1 Alg II-V ). Diese Pauschale in Höhe von 30 Euro ist