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VG Potsdam: „Bürgerarbeit“ muss nach Tarifvertrag bezahlt werden

VG Potsdam, 21. Kammer, Beschl. v. 15.01.2013 - 21 K 1480/12.PVL

Das VG Potsdam entschied, dass Arbeitsverhältnisse zwischen kommunalen Arbeitgebern und zuvor arbeitslos gewesenen Arbeitnehmern, die im Rahmen des Modellprojekts Bürgerarbeit mit Bundesmitteln gefördert werden, unter den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) fallen (Az. 21 K 1480/12.PVL).
Subventionierte Arbeitsverhältnisse im Modellprojekt "Bürgerarbeit" unterliegen dem TVöD

Kommentare

  1. Sehr gut! Was ist mit Berlin? Gibt es auch Urteile zu berliner Projekten "Bürgerarbeit"?

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  2. Hallo


    und für Leipzig ??????

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  3. KOMMUNALE ARBEITGEBER!!!! Wohlgemerkt! Aber was ist mit nach dem TöfD kommunal GEFÖRDERTEN Arbeitgebern?

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  4. Na das wäre ja schön, aber was ist mit Bürgerarbeitern, die nicht im öffentlichen Dienst eingesetzt werden???? Ich bekomm 900 Brutto, also 610,55 Netto, nach Abzug der laufenden Kosten bleiben mir für den MONAT 30€ zum leben!!????

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  5. Man muss sich jeden einzelnen Fall ansehen. Nur wenn nach Tarifvertrag im öffentlichen Dienst gezahlt wird und die Beschäftigung dort erfolgt,ist die Sache klar, dann gibt es nicht mehr Geld. Alle anderen Fälle muss man sich im EInzelnen genau anschauen. Wer sich einen Beratungshilfeschein besorgt, kann sich gernne an mich oder meine Mitarbeioter wenden. info@sozialrechtsexperte.de

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  6. Wo krieg ich so einen Beratungshilfeschein?
    Ich wohne im Landkreis Meißen.

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