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Stadtroda: Jobcenter mit peinlichem Musterfall - Jahrelang boxt sich Hartz IV - Empfägerdurch mehrere Instanzen,um zu seinem Recht zu kommen - Nun wartete er monatelang auf seine Nachzahlung vom Jobcenter - So kann man nicht mit Menschen umgehen

Monatelang wartete Helmut Minde vergeblich auf eine ihm per Gerichtsbeschluss zustehende Nachzahlung vom Jobcenter Saale-Holzland. Mahnschreiben und Beschwerden ließen die Behörde kalt. Agentur bedauert die Sache zutiefst.


Kundenfreundlichkeit wird beim Jobcenter des Saale-Holzland-Kreises groß geschrieben. Zumindest auf dem Papier. Von spezialisiertem Personal ist da die Rede, und davon, dass Kunden gut über ihre Rechte und Pflichten informiert würden.

Minijobber Helmut Minde hat indes ein anderes Jobcenter kennengelernt.

Monatelang wartete der Stadtrodaer vergeblich auf eine ihm per Gerichtsbeschluss zustehende Nachzahlung vom Jobcenter. Es ging um rund 315 Euro nebst Zinsen Geld, das Minde am 18. April 2012 in einer Berufungsverhandlung vor dem Landessozialgericht in einem Teilvergleich zuerkannt worden war.

Briefe und Beschwerden seiner Anwältin blieben unbeantwortet, selbst Mahnschreiben und Beschwerden ließen die Mitarbeiter der Behörde weitgehend kalt.

Den Eingang einer Beschwerde bestätigte das Jobcenter Mitte Dezember vergangenen Jahres zwar und sicherte zeitnah eine Information zu.

Tatsächlich aber passierte wie bereits in den Vorwochen wieder einmal nichts. Erst nachdem sich der Stadtrodaer Anfang des Jahres hilfesuchend an den für den Sozialbereich beim Landratsamt zuständigen 1. Beigeordneten Dr. Dietmar Möller wandte, kam Bewegung in die Sache. Möller machte Druck, mit dem Erfolg, dass Minde Mitte Januar zwei seiner Ansicht nach völlig falsche Überweisungen in Höhe von 166 beziehungsweise 164 Euro erhielt.

 "Die Summen hatten überhaupt nichts mit der im Teilvergleich geschlossenen Nachzahlung zu tun", sagt Minde.

Tatsächlich ist in dem Beschluss auch von völlig anderen Beträgen die Rede. "Die Vertreterin der Beklagten erklärt sich bereit, für den Monat September 2007 weitere Kosten der Unterkunft in Höhe von 33,75 Euro zu gewähren, sowie für die Monate Oktober bis Dezember 2007 in Höhe von jeweils 40,50 Euro und für die Monate Januar bis März 2008 in Höhe von jeweils 53,50 Euro", heißt es da wörtlich.


Für den Minijobber war dies das i-Tüpfelchen auf eine Serie von Pannen.

"So kann man nicht mit Menschen umgehen.

Erst wird monatelang ein vor dem Gericht geschlossener Teilvergleich ignoriert, dann gibt es noch nicht einmal eine Art Entschuldigung und obendrein ist dann auch noch die Nachzahlung falsch berechnet", ärgerte sich der Stadtrodaer, der sich jahrelang durch mehrere Instanzen boxen musste, um zu seinem Recht zu kommen.


Ärgerlich sei der Fall in der Tat auch für die Agentur, räumte Pressesprecherin Ines Klein von der Agentur für Arbeit Jena auf Nachfrage dieser Zeitung ein.

"Das ist wirklich ein Fall, den man sich als Agentur nicht wünscht. Es tut uns wirklich leid, was da passiert ist."

weiterlesen:

Anmerkung: Menschliches Versagen - oder besser vielleicht ausgedrückt- sind die Jobcenter überfordert? besteht Personalmangel?

Wenn ja, darf das aber bitte schön nicht zu Lasten von Hilfebedürftigen gehen.


Hinweis - Vollstreckung gegen Jobcenter aus einstweiliger Anordnung - Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

Kommentare

  1. Tja, eine Anwältin sollte eigentlich wissen, wie das geht mit Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung.

    Gibt es da nicht eine anwaltmiche Haftung...?

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