Gesetzentwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vorgelegtQuelle: juris - Gesetzentwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vorgelegt
Die Bundesregierung will die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (PKH) sowie die Beratungshilfe effizienter gestalten.
Deshalb hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/11472 – PDF, 593 KB) vorgelegt. Unter anderem sollen Änderungen im PKH-Verfahren sicherstellen, "dass die Gerichte die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (die Bedürftigkeit) umfassend aufklären", heißt es in der Vorlage. Ziel dabei sei es, "ungerechtfertigte Prozesskostenbewilligungen zu vermeiden und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe entgegenzuwirken."
S. dazu: sozialrechtsexperte: Peter Nowak bei Telepolis: Arme sollen weniger klagen
" sicherstellen, "dass die Gerichte die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (die Bedürftigkeit) umfassend aufklären"
AntwortenLöschenSchweine!
Spanner!
Musste man sich bisher bis auf die Unterwäsche ausziehen, wollen sie nun wohl alle naggich??