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LSG Hamburg: Bei der Prüfung, ob eine Eigentumswohnung angemessen i.S.d. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II ist, ist auch die Anzahl der Bewohner miteinzubeziehen

So die Rechtsauffassung des LSG Hamburg, Urteil vom 24.09.2012 - L 4 AS 110/09


Nur Anspruch auf ALG II als Darlehen, da er über anspruchsausschließendes Vermögen in Gestalt der Eigentumswohnung verfügt.


105 qm große Eigentumswohnung ist für eine Einzelperson nicht angemessen im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB II, denn bei der Prüfung, ob eine Wohnung angemessen i.S.d. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II ist, ist auch die Anzahl der Bewohner miteinzubeziehen (grundlegend BSG, Urteil vom 7.11.2006, B 7b AS 2/05 R; weiterhin BSG, Urteil vom 29.3.2007, B 7b AS 12/06 R ;
BSG, Urteil vom 16.5.2007, B 11 b AS 37/06 R; BSG, Urteil vom 19.9.2008, B 14 AS 54/07 R; BSG, Urteil vom 22.3.2012, B 4 AS 99/11 R; aus der Literatur etwa Mecke, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl., 2008, § 12 Rn. 71;Striebinger, in: Gagel, SGB II / SGB III, 45. EL 2012, , § 12, Rn, 80 f.).


§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II schützt die Unterkunft nur im Sinne der Erfüllung des Grundbedürfnisses "Wohnen" und als räumlichen Lebensmittelpunkt, nicht aber als Teil des Vermögens des Leistungsberechtigten.

Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (insbesondere BSG, Urteil vom 7.11.2006, B 7b AS 2/05 R) und auch der weit überwiegend herrschenden Auffassung in der Literatur (Mecke, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl., 2008, § 12 Rn. 69; Striebinger, in: Gagel, SGB II / SGB III, 45. EL 2012, § 12 Rn. 74; Löns, in: Löns/Herold-Tews, SGB II, 3. Aufl. 2011, § 12 Rn. 23; Spellbrink/Becker, in: Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 2011, § 12 SGB II Rn. 26).


Anmerkung: Ganz anderer Auffassung - Sozialgericht Aurich, Urteil vom 11. Januar 2012, S 15 AS 63/10, Berufung ist anhängig beim LSG NSB  unter L 13 AS 34/12.


Ein einmal privilegiertes Wohneigentum verliert diese Privilegierung nicht dadurch, dass sich die Anzahl der Bewohner verringert.

Keine Reduzierung der angemessenen Wohnfläche bei Auszug von Kindern.

Leitsatz:

Ein selbstgenutztes Hausgrundstück ist angemessen i. S. d. § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II, wenn sich die Wohnfläche innerhalb des in § 39 Abs. 1 S. 1 II. WoBauG i. V. m. § 39 Abs. 1 S. 2 und § 82 Abs. 3 S. 1 II. WoBauG genannten Rahmens bewegt.


Diese Beurteilung bleibt auch dann unverändert, wenn sich die Anzahl der Bewohner durch den späteren Auszug erwachsen gewordener Kinder verringert.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

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