Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verhältnis von § 31 Abs 4 Nr 3 Buchst b SGB 2 zu § 31 Abs 1 SGB 2 - Sanktion wegen Aufgabe eines selbst gesuchten Beschäftigungsverhältnisses
§§ 31 Abs 4 Nr 3 Buchst b , § 31 Abs 1 SGB 2 Die vorzeitige einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses, das nicht auf die Initiative des SGB-II-Leistungsträgers zustande gekommen war, kann auch während des laufenden Arbeitslosengeld-II-Bezuges zu einer Absenkung der Leistung nach § 31 Abs 4 Nr 3 Buchst b SGB 2 führen, wenn der Betroffene zum Zeitpunkt des ihm vorgeworfenen Verhaltens in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis und somit in einem Sozialrechtsverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stand (Anschluss am Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 22.03.2010 -B 4 AS 68/09 R-). Der von § 31 Abs 4 Nr 3 Buchst b SGB 2 geforderte Sanktionssachverhalt liegt danach nur dann nicht vor, wenn ein Antragsteller für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses einen wichtigen Grund im Sinne von § 144 Abs 1 S 1 SGB 3 hatte. Die sofortige Auflösung eines Beschäftigungsverhältnisses ohne den Versuch, bei den strittigen Punkten auf Abhilfe zu dringen oder eine...