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Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Regelsatzklage

Mit Beschluss vom 14.10.2011 hat das LSG NRW (AZ - L 12 AS 1360/11 B-) festgestellt, dass der Klägerin für die Durchführung des Verfahrens ab 21.02.2011 PKH zu bewilligen ist.

Gründe:

Gem. §§ 73a des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) 114 ff Zivilprozessordnung (ZPO) ist Prozesskostenhilfe u.a. zu bewilligen, wenn das Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Diese Vorausssetzung ist vorliegend gegeben.

Die Klägerin begehrt höhere Regelleistungen für die Zeit ab 01.01.2011 und macht geltend, dass die gesetzlichen Regelungen verfassungswidrig seien.

Aufgrund der damit im Zusammenhang stehenden Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Berechnung des Regelsatzes - s. hierzu die verfassungsrechtliche Bewertung in den für die Hans-Böckler-Stiftung erstellten Gutachten der Frau Irene Becker und des Johannes Münder (Soziale Sicherheit extra, September 2011, S. 7 ff bzw.S. 63 ff) - kann dem Verfahren nicht von vornherein die hinreichende Erfolgsaussicht abgesprochen werden.

Wir bedanken uns bei Willy V. für die Übersendung.


Anmerkung: Hartz IV Regelsätze- Und sie sind doch verfassungswidrig


http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/09/hartz-iv-regelsatze-und-sie-sind-doch.html

Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles .

Kommentare


  1. Liebe Menschen

    das Berliner Sozialgericht hat auch nunmehr zum Geschäftszeichnen : S 90SO 939 / 13 einer Klage auf Erhöhung des nicht Verfassung konformen SGB Regelsatzes , mit Entscheidung vom 22.08.2013 PKH bewilligt und den Antrag auf Beiordnung auf einen Rechtsanwalt entsprochen.

    Die künftigen Termine zur mündlichen Verhandlung und zur Beweisaufnahme werden bekannt gegeben!

    Wünsche allen weiteren Klägern in der Bundesrepublick viel Erfolg!

    Berlin, den 27.08.2013

    Liebe Grüße Werner Oetken

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