Jeder dritte Widerspruch und fast jede zweite Klage gegen
Hartz-IV-Bescheide der Jobcenter werden zugunsten der betroffenen
Langzeitarbeitslosen entschieden. Das geht aus einer Antwort der
amtierenden Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der
Linksfraktion hervor, die der “Frankfurter Rundschau”
(Donnerstagausgabe) vorliegt. Nach diesen Daten wurden im vergangenen
Jahr insgesamt 588.000 Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide der
Jobcenter bearbeitet.
Etwas mehr als 208.000 Anträgen wurde stattgegeben. Das
entspricht aus Sicht der Langzeitarbeitslosen einer Erfolgsquote von
35,4 Prozent. Erledigte Klagen gegen Entscheidungen der Jobcenter gab es
im vergangenen Jahr 115.000. In 50.000 Fällen gaben die Gerichte den
Klägern recht oder die Jobcenter lenkten schließlich ein. Das entspricht
einer Quote von 43,3 Prozent. Noch besser sieht aus Sicht der
Hartz-IV-Empfänger die Bilanz aus, wenn es um das Abwehren von
Sanktionen geht, die von den Jobcentern beispielsweise in Fällen
mangelnder Kooperation verhängt werden. Dabei werden in der Regel die
Zahlungen für eine bestimmte Zeit gekürzt. Von den rund 59.000
Widersprüchen gegen Sanktionen wurden 22.000 oder 37,6 Prozent zugunsten
der Betroffenen entschieden. Bei den rund 5.200 Klagen waren die
Hartz-IV-Empfänger in 43,9 Prozent aller Fälle erfolgreich.
Linken-Parteichefin Katja Kipping sieht in den Daten den Beleg dafür,
dass Hartz IV “Behördenwillkür in beispiellosem Ausmaß” fördere. Es gebe
massenhafte Rechtsbeugung durch fehlerhafte Bescheide und rechtswidrige
Sanktionen. “Das Armuts-, Repressions- und Sanktionssystem Hartz IV
gehört sofort abgeschafft”, fordert sie. Die Linken treten für eine
“Mindestsicherung” von 1.050 Euro für jeden Erwachsenen ein und wollen
das Konzept in den Bundestag einbringen.
Quelle: wirtschaft. com online 07.11.2013
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