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Elektronische Gesundheitskarte mit Passfoto wird Pflicht


Ab 01.01.2014 müssen gesetzlich Krankenversicherte die neue elektronische Gesundheitskarte beim Arztbesuch vorlegen; die alte Krankenversicherungskarte wird dadurch abgelöst.

Die meisten gesetzlich Krankenversicherten besitzen bereits die neue elektronische Gesundheitskarte. Die Krankenkassen geben sie seit Oktober 2011 aus. Wer noch keine hat, sollte dringend mit seiner Krankenkasse Kontakt aufnehmen und ein Passfoto einreichen. Denn die alte Krankenversicherungskarte ist mit Ablauf des Jahres 2013 nicht mehr gültig. Die elektronische Gesundheitskarte gilt zukünftig als Versicherungsnachweis.
Neues Jahr – neue Karte
In der Arztpraxis legen Patientinnen und Patienten die elektronische Gesundheitskarte wie gewohnt vor. Über ein Lesegerät erhält der Arzt oder die Ärztin verschiedene Angaben über den Patienten, wie Name, Geburtsdatum oder Versichertenstatus. Diese Versichertenstammdaten müssen angegeben werden. Der Arzt braucht sie, um Behandlungen mit der Krankenkasse abzurechnen.
Was passiert, wenn die Karte fehlt?
Wenn der Versicherte die Karte vergessen hat, kann er sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen. Ohne die elektronische Gesundheitskarte stellt der Arzt eine private Rechnung. Die Kosten werden nur von der Krankenversicherung erstattet, wenn die Gesundheitskarte bis zum Ende des Quartals vorliegt. Der Arzt kann in begründeten Fällen sogar ablehnen, einen Patienten ohne gültige Karte zu behandeln. Einzige Ausnahme: Es handelt sich um einen Notfall.
Missbrauch vermeiden, Identität sichern
Auf der elektronischen Gesundheitskarte sind Unterschrift und ein Foto des oder der Versicherten zu sehen. Das Geschlecht wird ebenfalls vermerkt. Der Arzt sieht auf den ersten Blick, ob Foto und Patient übereinstimmen. So soll Missbrauch vermieden werden. Ausnahmen werden nur dann gemacht, wenn es nicht möglich ist, ein brauchbares Foto zu erhalten. So zum Beispiel bei bettlägerigen Pflegebedürftigen. Auch Jugendliche unter 15 Jahren benötigen das Foto noch nicht.
In Zukunft wird die elektronische Gesundheitskarte mehr Funktionen haben als die alte Krankenversicherungskarte. Sie sollen Schritt für Schritt freigeschaltet werden. Doch noch ist es nicht so weit. Jeder Versicherte bestimmt selbst, was und wie viel auf der Karte gespeichert wird.
Was soll die elektronische Gesundheitskarte einmal leisten?
In Zukunft werden die Versicherten auch darüber entscheiden müssen, ob sie lebensrettende Informationen auf der Karte speichern möchten. Die elektronische Gesundheitskarte ist mit einem Chip ausgestattet, der wichtige Informationen für den Notfall speichern kann, so zum Beispiel Vorerkrankungen oder Allergien. Denkbar wäre auch, aufzulisten, wann der Patient wie behandelt oder geimpft wurde und welche Arzneimittel er einnimmt. Unerwünschte Wechselwirkungen könnten so vermieden werden.
Bis es so weit ist, müssen Versicherte ausdrücklich wünschen, dass weitere Daten gespeichert werden. Die Daten dürfen nur zur medizinischen Versorgung ausgelesen werden. Praktisch bedeutet das: Der Arzt steckt seinen Heilberufe-Ausweis gleichzeitig mit der Gesundheitskarte des Patienten in ein Lesegerät. Dann müssen Arzt und Patient jeweils eine persönliche Identifikationsnummer eingeben. Sollte die Karte einmal verloren gehen oder gestohlen werden, könnte niemand etwas damit anfangen. Nur im Notfall wäre der Arzt befugt, die nötigen Daten mit seinem Berufsnachweis allein auszulesen.
Daten sicher versenden
Geplant ist auch, dass die Daten von der Karte künftig verschlüsselt über ein spezielles Gesundheitsnetz digital versendet werden können. Das aufwendige Verschicken von Befunden und Röntgenbildern von Arzt zu Arzt entfiele. So wären die Ärzte immer auf dem neuesten Stand. Doppeluntersuchungen könnten vermieden werden. In einem weiteren Schritt ist vorgesehen, dass die Krankenkassen das Netzwerk nutzen dürfen, um Versichertendaten mit der Arztpraxis abzugleichen.


Gericht/Institution:BReg
Erscheinungsdatum:05.11.2013
juris

Kommentare

  1. Panikmache der Krankenkassen

    Die Krankenkassen üben derzeit massiven Druck auf ihre Versicherten aus und behaupten, ab dem 1. Januar 2014 würden die alten Versichertenkarten ungültig. Aber das stimmt nicht. Die Meldungen, die unter anderem Spiegel Online und Stern.de bringen, beruhen auf einer stark irreführenden Pressemeldung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen.

    Dort heißt es:

    Grundsätzlich wird ab Beginn nächsten Jahres nur noch die eGK genutzt werden können.

    Das stimmt nicht. Denn dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage, wie das Bündnis „Stoppt die E-Card“, dem auch wir angehören, noch einmal deutlich machte. So lange man noch keine elektronische Gesundheitskarte hat, bleibt die alte Krankenversicherungskarte gültig. Die Lesegeräte in den Arztpraxen können außerdem sowohl die alten wie die neuen Karten lesen. Damit können Sie auch erst einmal auch mit ihrer alten Versicherungskarte zum Arzt gehen und sich behandeln lassen.

    Was tun?

    Wir empfehlen grundsätzlich, nicht auf die immer barscheren Drohungen der Krankenkassen einzugehen und kein Foto an die Krankenkasse zu schicken. Ihr Versicherungsschutz erlöscht nicht und hängt auch nicht davon ab, ob Sie eine (neuen oder alten) Versichertenkarte besitzen. Allerdings sieht es im Moment so aus, dass ab Oktober 2014 die Lesegeräte in den Praxen nur noch die elektronische Gesundheitskarte lesen sollen. Sobald also das Ablaufdatum Ihrer Karte oder der Stichtag Oktober 2014 erreicht ist, haben sie neben dem Klageweg zwei Möglichkeiten: Die neue Karte letztlich akzeptieren oder sich von der Krankenkasse einen Nachweis ausstellen zu lassen, dass Sie versichert sind.

    Dieses so genannte Papier-Ersatzverfahren bedeutet, dass Sie sich einmal im Quartal einen Papier-Nachweis Ihrer Krankenversicherung besorgen müssen, um diesen anschließend beim Arzt vorzeigen zu können. Die meisten Krankenkassen werden sich weigern diese Papierbescheinigungen dauerhaft anstelle einer Krankenversichertenkarte auszustellen. Aber bleiben Sie ruhig hartnäckig. Sollten Sie die eGK letztlich akzeptieren und nutzen, ist es wichtig zu wissen, dass die Karte in freiwillige und verpflichtende Funktionen unterteilt ist.

    Wirklich verpflichtend sind hierbei nur:

    Der europäische Krankenversicherungsnachweis auf der Rückseite
    Das Online-Stammdatenmanagement: Wurden Ihre Stammdaten bisher ausschließlich in der Arztpraxis eingelesen, werden sie nun online mit der Krankenkasse abgeglichen.
    Das elektronische Rezept. Die Karte muss die Möglichkeit bereit halten, ein Rezept in elektronischer Form zu speichern.
    Die zentrale Patientenakte und die elektronische Überweisung sowie weitere kritische online-Anwendungen dagegen sind freiwillig und müssen von keinem Versicherten genutzt werden

    https://digitalcourage.de/themen/elektronische-gesundheitskarte/panikmache-der-krankenkassen


    BSG – Celle 2012
    Bunt – Sozial – Gerecht e. V.

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  2. http://digitalcourage.de/themen/elektronische-gesundheitskarte/ablaufdatum-ungewiss

    dort steht auch:
    "Das Drängeln und Fehlinformieren soll laut Facharzt.de auf massive Probleme einzelner Kassen zurückzuführen sein, die vorgeschriebene Quote an eGK-Ausgaben zu erreichen. Dort wiederholt KBV-Sprecher Stahl auch noch einmal die Position:
    "Die alte Krankenversicherten-Karte ist nach dem 1. Januar 2014 und auch noch nach dem 1. Oktober 2014 gültig - und zwar so lange, bis ihr Datum abgelaufen ist."
    ---
    http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/218-Stoppt-die-e-Card-die-bisherigen-Versichertenkarten-KVK-gelten-auch-nach-dem-1.1.2014-weiter.html
    Montag, 4. November 2013
    Stoppt-die-e-Card-die bisherigen Versichertenkarten (KVK) gelten auch nach dem 1.1.2014 weiter...

    und weiteres auf: http://www.stoppt-die-e-card.de/

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