Das Stempeln ins Bonusheft ist eine Leistung, die der Arzt kostenlos erbringen muss. Und zwar dann, wenn unmittelbar bei der Untersuchung gestempelt wird. D.h. im selben Quartal. Kommt der Patient erst am Ende des Jahres und möchte seine Untersuchungen abgestempelt bekommen, so kann der Arzt hierfür eine Gebühr verlangen, die nicht von der Kasse ersetzt wird. Darauf einigten sich die KassenärztlicheBundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband in dem neuen Bundesmanteltarifvertrag Ärzte. Er gilt seit dem 01. Oktober 2013 als einheitlicher Bundesmantelvertrag für alle Kassenarten.
TIPP: Nehmen Sie Ihr Bonusheft zur Vorsorgeuntersuchung mit und lassen Sie sich direkt beim Untersuchungstermin Ihr Bonusheft abstempeln. So vermeiden Sie unnötige Kosten, die Sie als Selbstzahler allein tragen müssen.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen