Das BMF hat ein standardisiertes Vollmachtsformular für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten veröffentlicht.
Im Rahmen des Projektes "Vorausgefüllte Steuererklärung" (VaSt)
können Steuerberater damit über die Nutzung der Vollmachtsdatenbank
(VDB) einen unkomplizierten Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung
gespeicherten Mandantendaten erhalten. Mit Hilfe des Vollmachtsformulars
kann ein Steuerberater einmalig eine Vollmacht seines Mandanten in
Papierform abfragen und diese in die VDB einpflegen. Das
Vollmachtsformular geht zunächst von einer umfassenden Bevollmächtigung
aus. Es bietet aber gleichwohl die Möglichkeit bestimmte Bereiche
explizit auszuschließen. Die vom Mandanten unterschriebene
Papiervollmacht muss vom Steuerberater aufbewahrt werden. Eine
Übermittlung der Papiervollmacht an die Finanzverwaltung muss in der
Regel nicht erfolgen, da grundsätzlich für Angehörige der
steuerberatenden Berufe weiterhin die Vollmachtsvermutung gilt.
Der zeitgleiche Start von VaSt und VDB ermöglicht Steuerberatern einen effizienten Abruf von Mandantendaten, die bei der Finanzverwaltung gespeichert sind und die im Rahmen der Steuererklärung geprüft werden müssen.
juris
Der zeitgleiche Start von VaSt und VDB ermöglicht Steuerberatern einen effizienten Abruf von Mandantendaten, die bei der Finanzverwaltung gespeichert sind und die im Rahmen der Steuererklärung geprüft werden müssen.
juris
Kommentare
Kommentar veröffentlichen