Das BMF hat ein standardisiertes Vollmachtsformular für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten veröffentlicht.
    
Im Rahmen des Projektes "Vorausgefüllte Steuererklärung" (VaSt) 
können Steuerberater damit über die Nutzung der Vollmachtsdatenbank 
(VDB) einen unkomplizierten Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung 
gespeicherten Mandantendaten erhalten. Mit Hilfe des Vollmachtsformulars
 kann ein Steuerberater einmalig eine Vollmacht seines Mandanten in 
Papierform abfragen und diese in die VDB einpflegen. Das 
Vollmachtsformular geht zunächst von einer umfassenden Bevollmächtigung 
aus. Es bietet aber gleichwohl die Möglichkeit bestimmte Bereiche 
explizit auszuschließen. Die vom Mandanten unterschriebene 
Papiervollmacht muss vom Steuerberater aufbewahrt werden. Eine 
Übermittlung der Papiervollmacht an die Finanzverwaltung muss in der 
Regel nicht erfolgen, da grundsätzlich für Angehörige der 
steuerberatenden Berufe weiterhin die Vollmachtsvermutung gilt.
Der zeitgleiche Start von VaSt und VDB ermöglicht Steuerberatern einen effizienten Abruf von Mandantendaten, die bei der Finanzverwaltung gespeichert sind und die im Rahmen der Steuererklärung geprüft werden müssen.
juris
Der zeitgleiche Start von VaSt und VDB ermöglicht Steuerberatern einen effizienten Abruf von Mandantendaten, die bei der Finanzverwaltung gespeichert sind und die im Rahmen der Steuererklärung geprüft werden müssen.
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