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Pflege : Unterstützung für Angehörige

Die Pflegekassen bieten pflegenden Angehörigen zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten bei der Pflege zu Hause:
Mehr als zwei Drittel der pflegebedürftigen Personen werden von ihren Angehörigen zu Hause betreut. Da heißt es die oft zeitintensive Pflege mit der Familie und dem Beruf zu vereinbaren. Die Belastung ist hoch und nur wenige nehmen sich Zeit um ihre Kräfte aufzutanken. So gerät auch der pflegende Angehörige in eine Belastung, der pflegebedürftige Mensch und seine Angehörigen leiden.
Die Pflegekassen bieten als Unterstützung der pflegenden Angehörigen Entlastung durch unterschiedliche Leistungen:
  • Tagespflege:
Sie ist für berufstätige Angehörige eine Hilfe. Die Betreuung übernimmt am Tage eine Einrichtung mit therapeutischen Angeboten. Sie holt den Pflegebedürftigen ab und bringt ihn am Abend wieder nach Hause. So verbringt der Pflegebedürftige die Nacht in seiner vertrauten Umgebung und nimmt am gemeinsamen Frühstück im Kreis der Familie teil. Tagsüberhat er einen eigenen geschützten Bereich. Die Leistungen werden von den Pflegekassen, Ländern und Kommunen gefördert.
  • Nachtpflege:
Für besonders nachtaktive Pflegebedürftige kommt eher die Nachtpflege in Betracht. Sie gewährleistet die ununterbrochene Betreuung während der nachtzeit durch eine Pflegeperson. Die Angehörigen können beruhigt schlafen und sich für den kommenden Tag erholen. Die Leistungen werden von den Pflegekassen, Ländern und Kommunen gefördert.
  • Verhinderungspflege:
Sind Angehörige durch Urlaub, Krankheit oder andere zB. berufliche Verpflichtungen verhindert,  stellt die Pflegekasse für 4 Wochen eine professionelle Pflegekraft oder eine Pflegeperson bis zu 1.550 EUR pro Jahr zurVerfügung.
  • Kurzzeitpflege:
Der Pflegebedürftige kann im Wege der Kurzzeitpflege für ebenfalls maximal vier Wochen in einem Pflegeheim betreut werden. Die Pflegekassen zahlen bis zu 1.550 EUR pro Jahr.


V. Munz, Rechtsanwältin im Sozialrechtsexpertenteam

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