Schlagzeilen macht zur Zeit eine Studie des IAB :
Jeder dritte ALG II-Empfänger ist psychisch krank, 20 % nehmen Psychopharmaka, das sind mehr als doppelt soviel wie bei den Berufstätigen.
Die Jobcenter sind überfordert: es fehlen die Grundlagen, um die Situation der erkrankten Menschen überhaupt wahrzunehmen. Hilfe und Unterstützung werden durch die Fallmanager nicht geleistet: Die kommunalen Eingliederungsleistungen in § 16 a SGB II sehen zwar eine psychosoziale Betreuung, Sucht- und Schuldnerberatung vor, aber nur dann, wenn dadurch eine Eingliederung in Arbeit erfolgt und auch nur für Erwerbsfähige.
Die Realität sieht anders aus: Die Chance auf einen Arbeitsplatz für einen psychisch erkrankten Hartz IV Empfänger ist denkbar schlecht. Oft ist er gar nicht mehr dauerhaft zur Arbeit fähig. Reha-Maßnahmen und Therapien nach den neusten medizinischen Erkenntnissen werden zu selten wahrgenommen. Schleichende Verschlimmerung und das Gleiten in die vorzeitige Rente wegen voller Erwerbsminderung sind die Folge.
BA und Jobcenter sind jetzt gefordert.
"Der Forschungsbericht beruht
auf einer explorativen Studie, die die Universität Halle und die Aktion
Psychisch Kranke e.V. in Bonn für das IAB durchgeführt haben.
Literaturstudien und die Sekundärauswertung von Krankenkassendaten
zeigen ein hohes Vorkommen von psychiatrischen Diagnosen bei
Alg-II-Beziehern. Expertengespräche an fünf Standorten offenbaren
unterschiedliche Standards der Betreuung dieses Personenkreises und
unterschiedliche Formen der Kooperation zwischen Jobcentern und den
jeweiligen Unterstützungsangeboten für psychisch Kranke.
Standardangebote im SGB II sind kaum in der Lage, den besonderen
Anforderungen des Personenkreises an längerfristiger, verlässlicher und
individueller Unterstützung gerecht zu werden." (Autorenreferat,
IAB-Doku)
Quelle: Forschungsbericht IAB 12/2013
Vera Munz, Rechtsanwältin im Sozialrechtsexpertenteam
Kommentare
Kommentar veröffentlichen