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Hartz IV für Einwanderer aus der EU - Gleichbehandlung ist Pflicht

Deutschland will eine EU-Regelung aushebeln und eingewanderten EU-Bürgern kein Hartz IV zahlen. Das ist eindeutig illegal, sagt die Sozialrechtlerin Dorothee Frings.

taz: Frau Frings, die Bundesregierung will verhindern, dass EU-BürgerInnen, die zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, beantragen können. Wird das gelingen?

Dorothee Frings: Nein. Das kann nicht gelingen, denn es verstößt gegen die EU-Verordnung 883/2004, die im Mai 2010 in Kraft getreten ist. Diese „Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit“ ist in Deutschland unmittelbar anwendbares Recht. Sie schreibt vor, dass EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bei der Gewährung vieler Sozialleistungen, zum Beispiel für Arbeitslose, gleichzubehandeln sind.


Wird auch Hartz IV von dieser Verordnung erfasst?


Ja, eindeutig. Im Anhang der Verordnung sind Hartz-IV-Leistungen ausdrücklich aufgeführt.

Quelle: Hartz IV für Einwanderer aus der EU: „Gleichbehandlung ist Pflicht“ - taz.de


Äußerst interessant auch diese Quelle dazu: Soziales Netzwerk Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau - Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA)

Kommentare

  1. Dann sollten sie diese Verordnung schnell wieder rückgängig machen. Nur wenn die zu verteilenden Mittel auf die Anzahl der Menschen im Gleichgewicht gehalten werden, kann ein System überleben. Es sein denn, es gäbe in 50 Ländern der Eu und nicht in 27 das Bürgergeld.
    Die Eu ? "Eigentlich ein Witz".

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