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Prof. Dr. Christoph Butterwegge: Bilanz der jüngsten Hartz-IV-Neuregelung – Eine politische Mogelpackung und ein soziales Placebo

Eine Analyse von Christoph Butterwegge.

Am 9. Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II und beim Sozialgeld für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt (Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09) und die Bundesregierung verpflichtet, eine Neuberechnung/-regelung zu treffen, um Hilfebedürftigen ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ zu sichern. Korrigiert werden musste nach dem BVerfG-Urteil, dass Kinder mit 60 Prozent des Erwachsenenregelsatzes (damals: 215 EUR) abgefunden wurden, wenn sie jünger als 6 Jahre waren, mit 70 Prozent (251 EUR), wenn sie 6 bis 13 Jahre alt waren, und mit 80 Prozent (287 EUR), wenn sie 14 Jahre und älter waren.


 Die Karlsruher Richter/innen erkannten im Unterschied zur Bundesregierung explizit an, dass Kinder keine Erwachsenen „im Miniformat“ sind, sondern spezifische Bedarfe haben. Kinder wachsen eben noch, weshalb sie häufiger Kleidung und neue Schuhe brauchen. All das war so lange unberücksichtigt geblieben, wie man vom Regelsatz für (alleinstehende) Erwachsene einfach bloß einen bestimmten Prozentsatz für Kinder und Jugendliche vorsah.

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