Wieder ein Prozess und wieder geht es um das Jobcenter Köln-Kalk. Das Neue daran: Diesmal hat das damals von einem Hausverbot betroffene KEA-Mitglied selbst Klage eingereicht. Solidarische Prozessbeobachter treffen sich am Donnerstag, den 20.09.2012, 09:00 Uhr am Verwaltungsgericht vor dem Eingang 'An der Burgmauer'. Der Prozess beginnt um 09:30 Uhr im Sitzungssaal 55, Erdgeschoss.
Das Hausverbot, dessen Rechtmäßigkeit das Verwaltungsgericht nachträglich prüfen soll, war Auslöser einer langen Auseinandersetzung der KEAs u.a. solidarischen Menschen mit dem Jobcenter Köln-Kalk. Beinahe monatlich kam es zu unangemeldeten Besuchen, bis das Jobcenter endlich ein Einsehen hatte, dass permanente Polizeieinsätze und Hausverbote unverhältnismäßige Mittel sind, auf das Verteilen des Überlebenshandbuchs der KEAs zu reagieren. Seit geraumer Zeit wird dies auf Weisung des Hauses geduldet. Möglicherweise liegt es ja auch am Wechsel des Standortleiters.
Auch die Verfahrenseinstellung beim Prozess am vergangenen Montag vor dem Amtsgericht könnte als ein Indiz gelesen werden, dass ernsthafte Gründe für eine Bestrafung, gleich welcher Art, nur schwerlich zu finden sind. Auch hier ging es um eine Aktion im Jobcenter Köln-Kalk.
Perfide Täuschung
Am 15. September 2011 begleiteten sich zwei KEAs gegenseitig als Beistand zu einem Termin. Während der üblichen Wartezeit wagte es einer der beiden, Druckexemplare des Überlebenshandbuchs, mit wichtigen Tipps für Erwerbslose, an andere Wartende weiterzugeben. Daraufhin erhielten sie Hausverbot. Um sich – ganz im Sinne des Dienstweges – darüber zu beschweren, gingen beide zum Standortleiter und wurden höflich gebeten zu warten. Der (damalige) Standortleiter rief derweil die Polizei und gelangte über deren Mitwirkung an die Adressen der Betroffenen. Genau genommen wurden sie durch die Bitte, zu warten, an der Vollziehung des Hausverbots - das sie friedlich und ohne Störung des betrieblichen Ablaufs vor Ort hinterfragen wollten - gehindert. Eine solche Täuschung ist - mit Verlaub - einfach nur perfide.
Das Hausverbot, dessen Rechtmäßigkeit das Verwaltungsgericht nachträglich prüfen soll, war Auslöser einer langen Auseinandersetzung der KEAs u.a. solidarischen Menschen mit dem Jobcenter Köln-Kalk. Beinahe monatlich kam es zu unangemeldeten Besuchen, bis das Jobcenter endlich ein Einsehen hatte, dass permanente Polizeieinsätze und Hausverbote unverhältnismäßige Mittel sind, auf das Verteilen des Überlebenshandbuchs der KEAs zu reagieren. Seit geraumer Zeit wird dies auf Weisung des Hauses geduldet. Möglicherweise liegt es ja auch am Wechsel des Standortleiters.
Auch die Verfahrenseinstellung beim Prozess am vergangenen Montag vor dem Amtsgericht könnte als ein Indiz gelesen werden, dass ernsthafte Gründe für eine Bestrafung, gleich welcher Art, nur schwerlich zu finden sind. Auch hier ging es um eine Aktion im Jobcenter Köln-Kalk.
Perfide Täuschung
Am 15. September 2011 begleiteten sich zwei KEAs gegenseitig als Beistand zu einem Termin. Während der üblichen Wartezeit wagte es einer der beiden, Druckexemplare des Überlebenshandbuchs, mit wichtigen Tipps für Erwerbslose, an andere Wartende weiterzugeben. Daraufhin erhielten sie Hausverbot. Um sich – ganz im Sinne des Dienstweges – darüber zu beschweren, gingen beide zum Standortleiter und wurden höflich gebeten zu warten. Der (damalige) Standortleiter rief derweil die Polizei und gelangte über deren Mitwirkung an die Adressen der Betroffenen. Genau genommen wurden sie durch die Bitte, zu warten, an der Vollziehung des Hausverbots - das sie friedlich und ohne Störung des betrieblichen Ablaufs vor Ort hinterfragen wollten - gehindert. Eine solche Täuschung ist - mit Verlaub - einfach nur perfide.
Quelle: KEA vor dem Verwaltungsgericht | Die KEAs e. V. – Kölner Erwerbslose in Aktion
Zum Hausverbot: Soziales Netzwerk Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau - Thema anzeigen - Zu Hausverbot im Jobcenter (vormals ARGE)
Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auch noch auf die Tatsache gelenkt werden, das die vom unverhältnismäßig langen Hausverbot (1Jahr!) betroffenen, als Berater/In und Beistände fungieren. Somit durch die Unverhältnismäßigkeit der Hausverbote an ihrem Wirken gehindert wurden!
AntwortenLöschenIch würde auch so gern von Bonn nach Köln fahren um beim Prozess dabei zu sein. Wie so oft liegt es am Geld, das ich nicht hin kann und von daher kann ich nur von Bonn aus die Daumen drücken dass das Urteil für Kea´s positiv ausgeht.
AntwortenLöschenBin schon ganz gespannt auf das Urteil...
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