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Arbeitsgerichtsverfahren Inge Hannemann

Pressemitteilung vom 06.06.2013

15 Ga 3/13
Arbeitsgericht Hamburg verhandelt über einstweilige Verfügung einer Angestellten beim Jobcenter Hamburg – Entscheidung vertagt

In einem Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht Hamburg wehrt sich die beim  Jobcenter team.arbeit.hamburg eingesetzte Angestellte Frau H. gegen die am 22.4.2013 ausgesprochene Suspendierung von ihrer Tätigkeit als Arbeitsvermittlerin und begehrt Beschäftigung.

Frau H. steht im ungekündigten Arbeitsverhältnis. Sie betreibt mindestens einen  Internet Blog, auf dem sie sich kritisch über das System der Arbeitsvermittlung und die Verhältnisse beim Jobcenter äußert. Die Presse berichtete, Frau H. weigere sich, gegenüber Arbeitslosen Sanktionen zu verhängen, wenn sie nicht zum  Beratungstermin erscheinen.

Im Eilverfahren bedarf es eines offensichtlichen Beschäftigungsanspruchs und eines Eilgrundes für eine Entscheidung außerhalb des Hauptsacheverfahrens.

Das Jobcenter hält die Beschäftigung für unzumutbar. Das Verhalten von Frau H. störe den Betriebsfrieden. Es bestehe der Verdacht des vorsätzlichen Verstoßes gegen die gesetzlichen Bestimmungen bei der Betreuung der Kunden des Jobcenters. Frau H. sieht ihre Äußerungen als durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und bestreitet, dass sie sich nicht im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bewege.

Die 15. Kammer des Arbeitsgerichts Hamburg konnte nach ausführlicher Verhandlung, wobei es auch darum ging, ob Frau H. angemessene andere Beschäftigungsangebote unterbreitet worden sind, noch nicht entscheiden. Den streitenden Parteien wird Gelegenheit  zu ergänzendem Sachvortrag gegeben. Es wird einen weiteren Verhandlungstermin geben. Dieser steht noch nicht fest, wird jedoch per Pressemitteilung bekannt gegeben werden.

Bei Rückfragen: Präsidentin des Arbeitsgerichts, Eveline von Hoffmann  040/42863-5701; Eveline.vonHoffmann@arbg.justiz.hamburg.de

Kommentare

  1. Arbeitsgericht hat seine Entscheidung vertagt? War vermutlich kein Grundgesetz zur Hand und aufgrund der anwesenden Personen zu peinlich per Bote eines eben zu organisieren oder?

    Gut gemacht liebe Inge! Der Tag wird kommen, da wird auch das Arbeitsgericht mal in das Grundgesetz schauen müssen. Spätestens bei der nächsten Verhandlung.

    Raumschiff Hannemann / StarTrek V – Am Rande der Menschlichkeit

    Der Arbeitsmarkt – unendliche Weiten – Wir befinden uns in einer allzu nahen Gegenwart. Dies sind die Abenteuer des neuen Raumschiffs Inge Hannemann das viele Lichtjahre von den unmenschlichen Abläufen innerhalb der Jobcenter unterwegs ist, um entfernte Menschlichkeit in Jobcentern zu entdecken. Die Hannemann dringt dabei in Grundgesetz-Galaxien vor, die nie ein Mensch im Jobcenter zuvor gesehen hat …

    -Aufgewachter-

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  2. Prozessbeobachtung hier:

    http://blog.kerstenartus.info/index.php?/archives/456-Prozessbeobachtung-Eilverfahren-Inge-Hannemann.html#extended

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  3. Lieber Sozialrechtsexperte: bin heute zum 1.mal bei ihnen unterwegs,respekt für die seite. alg2 und seine arbeitsmarktpolitische grundlage spielt meist keine rolle, es geht um arbeit, nicht um dauergängelung durch idiotenkurse der arbeitsverwaltung. eine kommunale betreuung würde den arbeitslosen die möglichkeit geben, sich direkter wehren zum können, so kriegen sie nur teamleiter an die strippe!die anti-hoheitsträger der jobcenter setzen urteile wie das des berliner landessozialgerichts von 2008, maßnahme muss arbeitslosen was bringen, nicht um. die einmalige unterstützung der jobcenter/ba durch die spd ist ein weiteres problem! die vermittlerin kann sie jederzeit aus einem kurs herausholen, passiert aber selten!ich weiß von fällen, wo schwerbehinderte akademiker in awo-alltagshelferkursen geparkt wurden, obwohl sie nie als alltagshelfer arbeiten könnten, was solldas? ist eh nicht gedeckt durch §10 SGB2, maßnahmen zur eingliederung in arbeit, nicht zur integration ins blaue! antwort der vermittlerin aus kritik: sie haben doch nette dozentin kennengelernt- hallo?alles was gemacht wird, muss zur integration in arbeit dienen, maßnahmenterror wiederspricht dem geist von alg2!hannemann ist mutig, aber ihr völlig gegen kürzungensein, keine frage, entspricht auch nicht den gesetzen! sollte eine vermittlerin nicht studiert haben?wie ist ihre meinung?

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  4. Aktualisierung vom 11.06.2013

    Pressemitteilung vom 10.06.2013

    15 Ga 3/13
    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung beim Jobcenter Hamburg – Fortsetzungstermin

    Dienstag, den 30. Juli 2013, 12:00 Uhr, Saal 112.

    zu finden auf: http://justiz.hamburg.de/pressemitteilungen/4004738/pressemeldung-2013-5.html


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