Thomé Hochwasser Sondernewsletter 10.06.2013 - ein Leitfaden für die vielen Beratungsstellen und Anwaltskanzleien die jetzt für die Durchsetzung von sozialrechtlichen Ansprüchen der Geschädigten Sorge zu tragen haben
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgendem Thema:
1. Nothilfe für Hochwasseropfer nach dem SGB II / SGB III / SGB XII
======================================================
Da es die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, nach eMail Aussage vom heutigen Tage, nicht für nötig empfindet Dienstanweisungen zum sozialrechtlichen Umgang mit dem Hochwassergeschädigten zu erlassen, im Gegenzug bei Beratungsstellen die Telefone mit dahingehenden Fragen nicht stillstehen, haben wir uns entschlossen die wichtigsten Eckpunkte zu sozialrechtlichen Ansprüchen von Hochwassergeschädigten aufzuzeigen.
Mit diesem auf die Schnelle zusammengeschriebenen Papier soll versucht werden die wichtigsten Sozialleistungsansprüchen aufzuzeigen und somit die Not zumindest teilweise zu lindern.
Es ist zudem ein Leitfaden für die vielen Beratungsstellen und Anwaltskanzleien die jetzt für die Durchsetzung von sozialrechtlichen Ansprüchen der Geschädigten Sorge zu tragen haben.
Vielleicht stößt es auch das eine oder andere Amt an, Ermessen im Sinne des Gesetztes zum Wohle der Antragsteller auszulegen.
Das Hochwassernothilfepapier gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Nothilfe-f-r-Hochwasseropfer-nach-dem-Sozialrecht---10.6.2013.pdf
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgendem Thema:
1. Nothilfe für Hochwasseropfer nach dem SGB II / SGB III / SGB XII
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Da es die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, nach eMail Aussage vom heutigen Tage, nicht für nötig empfindet Dienstanweisungen zum sozialrechtlichen Umgang mit dem Hochwassergeschädigten zu erlassen, im Gegenzug bei Beratungsstellen die Telefone mit dahingehenden Fragen nicht stillstehen, haben wir uns entschlossen die wichtigsten Eckpunkte zu sozialrechtlichen Ansprüchen von Hochwassergeschädigten aufzuzeigen.
Mit diesem auf die Schnelle zusammengeschriebenen Papier soll versucht werden die wichtigsten Sozialleistungsansprüchen aufzuzeigen und somit die Not zumindest teilweise zu lindern.
Es ist zudem ein Leitfaden für die vielen Beratungsstellen und Anwaltskanzleien die jetzt für die Durchsetzung von sozialrechtlichen Ansprüchen der Geschädigten Sorge zu tragen haben.
Vielleicht stößt es auch das eine oder andere Amt an, Ermessen im Sinne des Gesetztes zum Wohle der Antragsteller auszulegen.
Das Hochwassernothilfepapier gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Nothilfe-f-r-Hochwasseropfer-nach-dem-Sozialrecht---10.6.2013.pdf
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
Hartz-IV-Chaos bei Hochwasserhilfen
AntwortenLöschenNothilfen können mit ALG-II-Leistungen verrechnet werden
Unter den Hochwasseropfern sind viele Hartz-IV-Bezieher. Sie riskieren bei der Annahme von Spenden und staatlicher Nothilfe, dass diese mit dem Regelsatz verrechnet werden. Die Gesetzeslage ist widersprüchlich. Bislang warteten die Betroffenen vergeblich auf eine verbindliche Anweisung der Bundesagentur für Arbeit.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/824418.hartz-iv-chaos-bei-hochwasserhilfen.html
Angerechnet
Fabian Lambeck über den Umgang mit Hochwasseropfern, die Hartz IV beziehen
Gute Nachrichten für die Menschen in den Hochwassergebieten: Die Pegel sinken, und außerdem haben sich Bund und Länder am Donnerstag auf einen milliardenschweren Hilfsfonds für die Opfer geeinigt. Wahrscheinlich mehr als acht Milliarden Euro sollen dafür bereitgestellt werden. Während sich viele Bürger in den betroffenen Regionen über die Hilfe von oben freuen, stellt sie Hartz-IV-Bezieher vor schier unlösbare Aufgaben. Denn viele von ihnen wissen nicht, ob die Soforthilfen und Spenden die vom Amt gewährten Hilfen schmälern, also angerechnet werden.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/824417.angerechnet.html