sozialrechtsexperte: Nürnberg: Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Hier der Ausgang, wie er nicht anders zu erwarten war: Ausgang des Verfahrens S 10 AS 679/10 wegen Nichtigkeit von Meldeaufforderungen « Kritische Standpunkte Dazu Anmerkungen von Detlef Brock, Teammitglied des Sozialrechtsexperten: SG Nürnberg v. 14.03.2013 - S 10 AS 679/10 Eigener Leitsatz 1. Folgeeinladungen des Jobcenters wegen einem Meldeversäumnis sind - nichtig und unwirksam, weil § 309 SGB III keine Rechtsgrundlage dafür ist, Hilfeempfänger die Pflicht zum Erscheinen zu einer Anhörung zu Tatbeständen einer beabsichtigen Sanktion aufzuerlegen. 2. Eine Folgeeinladung ist zu unbestimmt, weil der genannte Inhalt der Meldeaufforderung nicht als gesetzlicher Meldezweck im Sinne des Katalogs des § 309 Abs. 2 SGB III ausgelegt werden kann.
Hallo,ich bin mit nur einer Hand geboren und bin bereits 40 Jahre im Berufsleben,hatte nur Unterbrechungen durch3 Schwangerschaften.Nun bin ich seid dem 11.3.2013 krankgeschrieben,da ich schon seid ungefähr 2 Jahren an Schlafstörungen leide und meiner Tätigkeit als Hauswirtschafterin in einer Kita nicht mehr ordnungsgemäß nach kommen kann.Hatte auchschon Schwierigkeiten mit meiner Leiterin,da ich nicht mehr meine Arbeit in der Arbeitszeit schaffe.Ich bin schon nur noch 4 Stunden beschäftigt,aber ich kann einfach nur mit meiner rechten Hand die Arbeiten ausführen,da ich durch die Schlafstörungen nicht voll bei der Sache bin und auch nur noch Schmerzen im rechten Arm habe ,auch keine Kraft mehr.Nun habe ich schon Depressionen deshalb und meine Hausärztin hat mich zu einer Psychiaterin Überwiesen.Die hat mir geraten Rente zu beantragen,was ich jetzt am 3.6.13 getan habe.Ich bin auch in ortophädischer Behandlung und er ist auch der Ansicht das der Arm überlastet ist.Nun habe ich schon Mittel gegen die Depressionen und auch ein Schlafmittel,aber wache fast jede Nacht schweißgebadet auf und habe Angst das mein rechter Arm nicht mehr da ist.Nun kann ich auch meinen eigenen Haushalt nicht mehr voll erledigen ohne das ich Pausen einlegen muss und es auch auf die ganze Woche verteilen muss,da ich nicht länger wie eine halbe Stund was machen kann,dann fällt mir z.b. das Bügeleisen aus der Hand.Nun habe ich schon Angst wenn ich zu einem Gutachter muss,das der sagt ich soll mal schön weiter Arbeiten,da ich auf Arbeit auch immer nur belächelt worden bin wenn ich gesagt habe ich schaffe es nicht mehr.Wie verhalte ich mich richtig bei einem Gutachter,ich habe vor ihm nichts vorzu machen,einfach nur ehrlich meinen Zustand zu schildern,jedoch kann ich an fast nichts anderes mehr denken,was aus mir werden soll,wenn ich einen negativen Bescheid bekomme.Linke Hand fehlt von Geburt an habe einen Behinderungsfrad von 50%,da sagen die vielleicht zu mir die hat das schon immer,soll sie mal weiter damit klarkommen.Ich werde jetzt im Oktober 57 Jahre.Ich habe versucht ihre PDF auf zubekommen geht leider nicht.Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
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