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Hartz-IV-Chaos bei Hochwasserhilfen - Nothilfen können mit ALG-II-Leistungen verrechnet werden

Unter den Hochwasseropfern sind viele Hartz-IV-Bezieher. Sie riskieren bei der Annahme von Spenden und staatlicher Nothilfe, dass diese mit dem Regelsatz verrechnet werden. Die Gesetzeslage ist widersprüchlich.
 
Bislang warteten die Betroffenen vergeblich auf eine verbindliche Anweisung der Bundesagentur für Arbeit.
 
Die BA hat zwar per Pressemitteilung erklärt, dass die Hochwasserhilfen nicht anzurechnen seien, aber das ist keine Garantie. Die gibt es nur, wenn eine entsprechende Anweisung an die Jobcenter gehen würde. Doch bislang hat die BA keine Anweisung erlassen.

So gibt es keine Rechtssicherheit - weder für die Geschädigten noch für die Mitarbeiter in den Jobcentern. Bei der Bundesagentur in Nürnberg verwies man gestern auf das Bundesarbeitsministerium. Von dort müsste eine entsprechende Anweisung kommen, sagte ein BA-Sprecher dem »nd«.

Im Ministerium gab man sich auf nd-Anfrage bedeckt. Doch dann am späten Nachmittag die Überraschung:

Eine entsprechende Anweisung des Ministeriums sei bereits ergangen, so eine Sprecherin des Ministeriums. Ein Rückruf bei der BA bringt dann die Bestätigung. Das Schreiben ist offenbar wirklich rausgegangen, allerdings direkt an die Jobcenter.

Dort steht, dass es Hilfen zur Erstausstattung nur gibt, wenn »diese Kosten weder durch eine Versicherung noch durch ein anderweitiges Nothilfeprogramm erstattet werden«.

Das bedeutet: Sonderhilfen werden doch angerechnet.

Quelle:

Kommentare

  1. Hat tatsächlich irgend jemand etwas anderes erwartet? Während man der Omma die 100 geschenkten Euro klaut, werden und wurden mit Wissen der Regierung Milliarden! (ist so ne Zahl mit 8 Nullen - mindestens :-) ) am Fiskus vorbeigeschleust und selbst Abgeordnetenbestechung bleibt straffrei! Noch Fragen?
    http://hartz-ist-ungerecht.forumprofi.de/eingliederungsvereinbarung-va-f32/hammerskandal-politiker-hampelmaenner-der-wirtscha-t1295.html

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  2. Erinnert an Schröders Heizkostenbeihilfe - die wurde mit dem Wohngeld ausgezahlt und vom Träger der Regelleistung gleich wieder einkassiert, damit sichergestellt war, dass es wirklich nur diejenigen bekommen, die es nicht benötigen. Begründung damals: Hartz IV- und Sozialhilfebezieher bekommen die Heizkosten ohnehin erstattet. Von explodierten Stromrechnungen wollte niemand etwas wissen. Haushaltsenergie sei im Regelsatz enthalten; im Bedarfsfall solle man doch einfach weniger Geld für Luxusartikel (vermutlich Nerzmäntel und Segelyachten) ausgeben.

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