und schon gar nicht, wie man doch vermuten müsste, für Arme.
Die Sozialämter übergeben der Ordnungsbehörde und der § 74 SGB XII (http://www.buzer.de/gesetz/3415/a47635.htm) ist nur noch Makulatur.
Die sterblichen Überreste werden hier in NRW bspw. nach Holland verbracht, um dort, da die Krematorien dort die preiswertesten sind, eingeäschert zu werden.
Die Asche wird dann in der Nähe der Verbrennungsanlage in alle Winde zerstreut.
Natürlich, wie sollte es auch anders bei deutschen Behörden sein, jedenfalls hier in NRW, ohne die bedürftigen, trauernden Hinterbliebenen vorher zu informieren.
Das ist ein Verstoß gegen das Bestattungsgesetz von NRW (http://tinyurl.com/7arx8rz).
Die Hinterbliebenen erfahren erst davon, wenn alles erledigt ist, spätestens dann, wenn die Rechnung der Ordnungsbehörde (über 2.000 EUR) ins Haus flattert.
Sie haben natürlich dieses Geld nicht, denn wäre sonst Antrag beim Sozialamt gestellt worden. Nun kommt der Gerichtsvollzieher.
Selbst die renomierte Rechtslehrerin Frau Prof. Dr. jur. Helga Spindler ist sprachlos.
Die Ordnungsbehörde, die letztlich für die Bestattung eines Leichnams zu sorgen hat, ist kein Verpflichteter i.S.v. § 74 SGB XII, denn der Staat kann unter keinem Gesichtspunkt hilfebedürftig im Sinne des Sozialhilferechts sein. Die Ordnungsbehörde hat auch keinen Ersatzanspruch nach § 25 SGB XII gegen den Sozialhilfeträger.
Den schwarzen Peter haben wieder die bedürftigen Hinterbliebenen, die Armen.
Realität in Deutschland.
Nicht nur, dass Arme, Menschen niedriger Klasse sind, vermehrt krank werden, früher sterben, nein auch im Tod werden sie weiterhin wie der letzte Dreck behandelt.
Willkommen im Mittelalter.
Sendung: Verarmt, verstorben, verscharrt - Wenn der Tod zu teuer ist
http://www.wdr.de/tv/diestory/sendungsbeitraege/2012/0716/verarmt.jsp
Passend auch: Kein Geld für die Beerdigung
http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2012/01/30/lokalzeit-koeln-sprechzeit.xml
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1810737
Die Sozialämter übergeben der Ordnungsbehörde und der § 74 SGB XII (http://www.buzer.de/gesetz/3415/a47635.htm) ist nur noch Makulatur.
Die sterblichen Überreste werden hier in NRW bspw. nach Holland verbracht, um dort, da die Krematorien dort die preiswertesten sind, eingeäschert zu werden.
Die Asche wird dann in der Nähe der Verbrennungsanlage in alle Winde zerstreut.
Natürlich, wie sollte es auch anders bei deutschen Behörden sein, jedenfalls hier in NRW, ohne die bedürftigen, trauernden Hinterbliebenen vorher zu informieren.
Das ist ein Verstoß gegen das Bestattungsgesetz von NRW (http://tinyurl.com/7arx8rz).
Die Hinterbliebenen erfahren erst davon, wenn alles erledigt ist, spätestens dann, wenn die Rechnung der Ordnungsbehörde (über 2.000 EUR) ins Haus flattert.
Sie haben natürlich dieses Geld nicht, denn wäre sonst Antrag beim Sozialamt gestellt worden. Nun kommt der Gerichtsvollzieher.
Selbst die renomierte Rechtslehrerin Frau Prof. Dr. jur. Helga Spindler ist sprachlos.
Die Ordnungsbehörde, die letztlich für die Bestattung eines Leichnams zu sorgen hat, ist kein Verpflichteter i.S.v. § 74 SGB XII, denn der Staat kann unter keinem Gesichtspunkt hilfebedürftig im Sinne des Sozialhilferechts sein. Die Ordnungsbehörde hat auch keinen Ersatzanspruch nach § 25 SGB XII gegen den Sozialhilfeträger.
Den schwarzen Peter haben wieder die bedürftigen Hinterbliebenen, die Armen.
Realität in Deutschland.
Nicht nur, dass Arme, Menschen niedriger Klasse sind, vermehrt krank werden, früher sterben, nein auch im Tod werden sie weiterhin wie der letzte Dreck behandelt.
Willkommen im Mittelalter.
Sendung: Verarmt, verstorben, verscharrt - Wenn der Tod zu teuer ist
http://www.wdr.de/tv/diestory/sendungsbeitraege/2012/0716/verarmt.jsp
Passend auch: Kein Geld für die Beerdigung
http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2012/01/30/lokalzeit-koeln-sprechzeit.xml
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1810737
Für diese Land kam man sich nur noch schämen .
AntwortenLöschenWie Petätlos
Haben die mitarbeiter der Ordnungsämter in NRW kein Gewissen. ?
Pfui Teufel. Skandellös ist das.
Martina R.
Die Darstellung in der Sendung ist einfach falsch, weil die Anzahl der Anträge nach § 74 SGB XII ständig steigt und die Kosten fast immer übernommen werden.
AntwortenLöschenWer hier von einem Skandal spricht, der hat sich nicht richtig informiert.
Man denke an § 168 Strafgesetzbuch (StGB).
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